Wer kann sich privat krankenversichern?

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Selbstständige, Freiberufler, Beamte und andere Beihilfeberechtigte, Künstler, Studenten, Ärzte im Praktikum und diejenigen Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, können sich privat versichern.

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