Wer bezahlt den Arzt?

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Bei der privaten Krankenversicherung stellt der Arzt seine Rechnung an Sie. Entweder Sie legen seine Forderung zunächst aus und bekommen diese später von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet. Oder aber Sie leiten die Rechnung an das Versicherungsunternehmen weiter und zahlen die Arztrechnung erst nach der Erstattung des Versicherers. Eine Ausnahme bilden lediglich Krankenhausaufenthalte, bei denen das Hospital seine Rechnung direkt an den Versicherer schickt. Dass die Rechnungen an Sie gehen, rührt daher, dass der Arzt hier einen Vertrag mit Ihnen eingeht – und nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Kasse.

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