Ach so?! Krankenversicherung zahlt nicht bei Schuppenflechte?

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Laut Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (AZ: 2 O 10402/08) muss die private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung mit gepulstem Farbstofflaser nicht erstatten.

Autor: Gabi
Datum: 03.09. 2010

Hallo,
ich habe im Internet gelesen, dass die Private Kosten für die Laserbehandlung bei Schuppenflechte-Patienten nicht bezahlt, wenn man es ganz schlimm hat. Aber die sollten doch grade dann zahlen, wenn was anderes nicht mehr hilft, bin ich der Meinung!
Hier wurde darüber geschrieben: http://www.boulevard-baden.de/ueberregionales/wirtschaft/2010/09/03/versicherung-muss-bei-schuppenflechte-nicht-jede-behandlung-bezahlen-247145


______________________

Anmerkung der Redaktion:

Ja, das ist korrekt. Das Landgericht hat entschieden (AZ: 2 O 10402/08), dass die private Krankenversicherung bei schweren Schuppenflechte-Erkrankungen die Therapie mit gepulstem Farbstofflaser nicht erstatten muss, weil andere Möglichkeiten existierten, die, so das Gericht, auch die in solchen Fällen besseren Methoden wären.




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