Private Krankenversicherung

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kurz und knapp: Eine private Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen ab. Ihre Mitglieder können mit einem größeren Leistungsumfang bei konkurrenzfähigen Beiträgen rechnen.

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Wer kann sich privat krankenversichern?

Selbständigen oder Freiberufler, Beamten bzw. Beihilfeberechtigte sowie Studenten und Ärzte im Praktikum können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.

Auch Angestellte, deren Gehalt seit drei Jahren oberhalb der Versicherungspflicht­grenze liegt, können Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden. Diese Grenze legen Bund und Länder jedes Jahr neu fest. Für 2009 liegt sie bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 48.600 € bzw. bei 4.050 € monatlich.

Sollte dies für Sie nicht zutreffen, so ist für Sie eine Krankenzusatzversicherung zu empfehlen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

  • individuell wählbare Leistungen
  • niedrige Beiträge
  • langfristige Beitrags- und Leistungsstabilität auch im Alter

Leistungen individuell vereinbart

Die Versicherungsprämie (oder auch Beitrag) wird auf Grundlage der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung individuell vereinbarten Leistungen kalkuliert. Sie ist risikobezogen und einkommensunabhängig, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. So können Besserverdiener einsparen.

Beitragserstattung

Manche Versicherer erstatten einen Teil der Beiträge sogar zurück, wenn im Vorjahr keine Leistungen oder nur in sehr geringem Rahmen in Anspruch genommen wurden. Allerdings fallen die Beitragshöhen sehr unterschiedlich aus, sodass ein Vergleich auf jeden Fall lohnt.

Ehrlichkeit bei Beiträgen und Leistung

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Beitragssteigerung auf Leistungen. Die Leistungen bleiben über die gesamte Laufzeit gleich und werden nicht gekürzt.

Altersentwicklung berücksichtigt

Die Finanzierung einer PKV erfolgt rücklagebildend. Dadurch können vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe verringert werden.

Transparenz in der Abrechnung

Da der Versicherungsnehmer die medizinischen Leistungen vorfinanziert, hat er Einsicht in die Rechnungen der ihn behandelnden Ärzte. Das schafft zusätzliche Transparenz.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich einer gesetzlichen Krankenkasse umfasst Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Bei der PKV umfasst er hingegen ganz Europa und das außereuropäischen Ausland bei Aufenthalten bis zu einem Jahr oder auch zeitlich unbegrenzt. Allerdings sollten Sie sich über die abgedeckten Leistungen informieren.

Freie Wahl

Außerdem kann der Versicherte den Arzt frei wählen und muss keinen Vertragsarzt, wie bei der GKV, nehmen. Ferner kann er ein privates Klinikum bei einem Krankenhausaufenthalt wählen, ohne dabei zusätzliche Gebühren zu erwarten.

Bei einem Zahnarztbesuch genießen Sie ebenfalls Entscheidungsfreiheit. Der Kassenpatient bekommt hier nur die Standardleistungen.

Kostenerstattung bei Medikamenten

Für alle verschreibungspflichtigen Medikamente werden die Kosten komplett erstattet. Auch alternative Heilmittel werden erstattet, wenn sie sich als praxistauglich erwiesen haben. Die Leistung des Heilpraktikers ist ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs.

Pflegeversicherung inkludiert

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Beitrag enthalten. Eine private Pflegeversicherung gibt es nicht, somit sind die im Pflegefall zu erwartenden Leistungen für den privat Versicherten, wie für den gesetzlich Versicherten die selben.

Verdienstausfall

Selbstständige können mit ihrer PKV beispielsweise auch die Zahlung von Ausfallgeldern in Form eines Krankentagegeldes vereinbaren, wenn sie durch Krankheit ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Sollten Sie bereits privat versichert sein und keine Zahlungen bei Verdienstausfall vereinbart haben, könnte auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Sie interessant sein.

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