Love-Parade: Haftpflichtversicherung viel zu niedrig angesetzt

Tunnel in Duisburg - klein.JPGDie Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Loveparade-Veranstalters, Rainer Schaller, reicht bei Weitem nicht aus, um die Verletzten und Angehörigen der Toten zu entschädigen. Versicherungsexperten meldeten sich seit Bekanntwerden der Deckungssumme von 7,5 Millionen verschiedentlich in den Medien zu Wort. Einstimmig wird diese Summe von den Branchenexperten für grotesk niedrig empfunden.

Eine Massenveranstaltung wie die Loveparade, das wohl bekannteste Techno-Event der Welt, gehört weit besser versichert. Zum Vergleich: jedem privaten Versicherungskunden wird nahegelegt, sich in Sachen private Haftpflichtversicherung nur nicht zu niedrig zu versichern. So wird hierbei immer empfohlen, für einen Personenschaden mindestens 5 Millionen Euro anzusetzen. Ein Auto wird bspw. mit Deckungssummen von 50 bis 100 Millionen Euro in der Kfz-Haftpflicht versichert. Dass die Versicherung der Lopavent GmbH nur maximal 7,5 Millionen zahlt, erscheint, in Anbetracht dieser Massenveranstaltung, irrsinnig. Nach dieser Rechnung würde die Versicherungssumme also nicht einmal für 2 Personenschäden reichen. Es ist traurige Realität, dass die Loveparade mittlerweile 21 Tote und über 500 Verletzte zählt.

Aber wie ist es überhaupt möglich, dass die Veranstaltung nur mit einem Bruchteil dessen versichert war, was für eine solche Massenveranstaltung nötig gewesen wäre? Zur Unterversicherung der Loveparade hat der WDR eine Axa-Sprecherin befragt und erfahren: „es kommt drauf an, welche Summen der Kunde zu investieren bereit ist.“ Tatsächlich gilt: je höher die Versicherungssumme und je weiter die Leistungsfälle gefasst sind, desto höher ist konsequenterweise auch der Versicherungsbeitrag.

Es stellen sich außerdem die Fragen, wofür die Haftpflicht des Veranstalters genau aufkommt und was mit den übrigen Entschädigungsansprüchen passiert, die durch die Versicherungssumme nicht abgedeckt werden können? Wer zahlt all das?

Anspruch auf eine Entschädigungsleistung der Haftpflichtversicherung bei der Axa Versicherungsgesellschaft haben so ziemlich alle Besucher der Loveparade, die einen Personen- oder Sachschaden zu beklagen haben. Laut Pressesprecher der Axa, Ingo Koch, seien „Behandlungskosten, Betreuungskosten, Beerdigungskosten und Verluste bis hin zu einem verloren gegangenen Stück Kleidung“ versichert. Man solle sich beim Versicherer melden, wenn man seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen wolle. Verständlicherweise ist es dem Versicherer selbst nicht möglich, alle Geschädigten ausfindig zu machen. Wer sich in dieser Sache an den Versicherer wendet, sollte der Schadensmeldung Beweise oder Zeugenaussagen hinzufügen.

Wenn aus dem kleinen Versicherungstopf auch noch jedes verlorene Basecap und jede vermisste Handtasche erstattet werden soll, stellt sich umso mehr die Frage, was mit den Schadenersatzforderungen geschieht, die nicht aus der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung bezahlt werden können. Hierzu gibt es eine klare Aussage: Zunächst haftet die Lopavent GmbH mit ihrem Einlagevermögen. Da es sich also um eine auf diese Summe beschränkte Haftung handelt, ist es möglich, dass übrige Forderungen von der Stadt beglichen werden, wobei dann aber eine Schuld zumindest eines Mitarbeiters der Stadt vorliegen müsste. Sollte die Schuld tatsächlich bei der Stadt liegen, zahlt der Kommunale Schadensausgleich (KSA) der Stadt in unbegrenzter Höhe.

Tatsächlich ist es aber auch möglich, dass die Axa-Haftpflichtversicherung der Lopavent GmbH die Leistung verweigert, wenn diese gegen getroffene Vereinbarungen verstoßen hat. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn zu viele Besucher auf das Gelände gelassen wurden.

Eventuell wegen der niedrigen Versicherungssumme, vielleicht aber auch aus Gründen der schnellen Opfer-Entschädigung, wurde inzwischen ein Nothilfe-Fonds seitens des Veranstalters und der Versicherung eingerichtet. Ohne diesen müssten die Angehörigen nämlich Überführungs- und Beerdigungskosten zunächst selbst tragen, denn offiziell darf erst entschädigt werden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind bzw. die Schuldfrage geklärt ist. Dieser Prozess kann sich aber unter Umständen noch Monate hinziehen.



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