Krankheitskosten stark gestiegen – Krankenkassen brauchen Geld

Arzt-Gespräch.JPGWenn nicht vom Staat, dann von den Versicherten: Die deutschen Krankenkassen leiden unter dem Druck erhöhter Krankheitskosten, weshalb sie ihre Mitglieder durch Zusatzbeiträge zur Kasse bitten.

Heute ist es teurer krank zu sein, als noch vor ein paar Jahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Pressemitteilung vom 11. August bekannt gab, sind die Krankheitskosten von 2002 bis 2008 um 16 Prozent gestiegen. Störungen der Psyche und des Verhaltens stellen einen besonders hohen Kostenfaktor dar. So haben diese Erkrankungen allein 28,7 Milliarden Euro verursacht. Rund die Hälfte dessen geht auf das Konto von Depression und Demenz.

Insgesamt, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, haben sich die Krankheitskosten um 35,5 Milliarden auf 2008 254,3 Milliarden Euro erhöht. 2008 stellten Herz-Kreislauf-Erkrankungen den größte Kostenfaktor mit 37 Milliarden dar, gefolgt von Erkrankungen des Verdauungssystems mit rund 34,8 Milliarden.

Angesichts dieser deutlichen Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass die Krankenkassen unter ihrer Ausgabenlast ächzen und eine Beitragserhöhung durch die schwarz-gelbe Bundesregierung beschlossen wurde. Doch damit sie auch in Zwischenzeit solvent bleiben, mussten einige Krankenkassen in der Vergangenheit Zusatzbeiträge erheben. Das gefällt den Versicherten natürlich gar nicht gut, weshalb sie – empört über die mittlerweile 522 Euro große Beitragsdifferenz zwischen den Kassen – massenhaft ihre Mitgliedschaft kündigen und zu einer Krankenkasse wechseln, die noch keinen Zusatzbeitrag erhebt.

Zwar ist die Wechselwut ihrer Mitglieder keine Hilfe für die Kassen, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. Doch da der Verbraucher schließlich nichts zu verschenken hat, ist die Flucht vor den Zusatzbeiträgen verständlich und absolut legitim. Wichtig ist es unter anderem, bei der Kündigung der Krankenkasse darauf zu achten, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden und die Versicherungsbestätigung der neuen Kasse vor dem Auslaufen dieser Frist vorliegt. Sonst kann wegen der Versicherungspflicht ein Wechsel eventuell nicht erfolgreich vollzogen werden.


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