Kaum bekannt: Patienten-Quittung beim Arzt schon erhältlich
Nicht nur privat Krankenversicherte, auch Mitglieder einer Krankenkasse können bereits nach einem Arztbesuch eine Patientenquittung, auch Ärztequittung genannt, anfordern.
Anfang August berichteten wir von der Forderung des Vorsitzenden des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, nach Einführung einer sogenannten Patientenquittung, die nach jedem Arztbesuch ausgestellt werden soll. Diese würde unter anderem eine Kontrollfunktion für Kassenpatienten darstellen, die nicht wie Privatpatienten über eine zugestellte Arztrechnung darüber informiert werden, welche Leistung erbracht wurde und wie viel sie kostet. Inzwischen fordern auch einige Politiker und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KV) diese Transparenz auch für Kassenpatienten. Ebenfalls der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich grundsätzlich für die Patientenquittung ausgesprochen.
Nach Berichten der Tagesschau.de besteht bereits seit 2004 die Möglichkeit, eine Patientenquittung beim Arzt anzufordern. Die Praxis muss diese Quittung dann ausstellen. Doch diese Möglichkeit nutzen die wenigsten Patienten. Einer Umfrage der KBV zufolge wissen 80% der Kassenpatienten gar nicht, dass es so etwas gibt. Nicht einmal 2% hätten überhaupt von ihrem Recht auf einen solchen Nachweis Gebrauch gemacht.
Was ist nun neu an der geforderten Patientenquittung im Vergleich zur bestehenden Lösung? Gefordert wird, dass nicht nur auf gezielte Nachfrage der Leistungsnachweis ausgestellt wird, sondern pauschal nach jedem Arztbesuch. Zudem sollen nicht nur die erbrachten Leistungen dokumentiert, sondern auch die veranschlagten Kosten für diese Leistungen offengelegt werden. Zudem wird an den aktuell erhältlichen Quittungen kritisiert, dass dem Verbraucher die Leistungen nur schwer verständlich wären und keine Diagnose-Übersicht gegeben wird.
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