Endlich Nachweis über Arzt-Leistung für Krankenkassen-Mitglieder

Arztrechnung - klein.JPGGerd Billen, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, fordert die Einführung sogenannter Patienten-Quittungen.

Was in der privaten Krankenversicherung ein alter Hut ist, wird nun auch für gesetzlich Krankenversicherte möglich. Bislang war das Privileg der Transparenz medizinischer Leistungen nämlich nur privat Versicherten über die ihnen zugehenden Arztrechnungen vorbehalten. Nun sollen auch Kassenpatienten die Arbeit der Mediziner quittiert bekommen und Einblick in die Kosten der Maßnahmen erhalten.

Billen sprach sich für diese Patienten-Quittung aus, die letztlich auch eine Kontrolle der Leistung der Kassenärzte darstellt. Gegenüber der Rheinischen Post sagte er, die gesetzlich Krankenversicherten erhielten somit „einen Überblick, was die Untersuchungen, Anwendungen und Verschreibungen, die der Arzt vorgenommen hat, kosten".

Die Quittungen sollen Kassenpatienten nach jedem Arztbesuch bekommen. So können sie umgehend prüfen, was genau vorgenommen wurde. Dies schafft eine nie zuvor da gewesene Transparenz im Gesundheitswesen. Das Portal heilpraxis.net sieht hierin eine mögliche Reaktion auf die in der Vergangenheit häufiger aufgetretenen fehlerhaften Arztrechnungen. Diese Fehler sollen den Krankenkassen jährlich Millionen Euro kosten. Insofern wird dieser Vorschlag wahrscheinlich auch seitens der Krankenkassen positiv gewertet und vielleicht sogar unterstützt werden. Schließlich mussten viele von ihnen wegen ihrer Finanznot bereits Zusatzbeiträge erheben.

Der Beleg über ärztliche Leistungen hat jedoch auch einen weiteren Vorteil. Versicherern ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Krankenakten einzusehen. Das ist beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall: Besteht eine Berufsunfähigkeit eines Versicherten und hegt der Versicherer Zweifel an der Richtigkeit der zuvor beantworteten Gesundheitsfragen, so kann der Versicherer die Akte des Versicherten bei dessen Arzt einsehen (bei vorheriger Entbindung der Schweigepflicht). Findet die Versicherung hier Details, die den Verdacht erhärten, so ist es möglich, dass die Leistung verweigert wird. Es ist nun bereits vorgekommen, dass in eben dieser Akte Leistungen dokumentiert wurden, die nicht in der Form oder gar nicht erbracht wurden. Aus diesem Grund wird auch empfohlen, sich die Einsicht in die eigene Krankenakte zu erbitten. Denn sollte unterstellt werden, von der zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheit gewusst zu haben, trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast.

Verbands-Chef Billen kritisierte im Interview mit der Rheinischen Post außerdem, dass in Stadtteilen mit einer reicheren Einwohnerschaft besonders viele niedergelassene Ärzte zu finden wären. Hier sprach er sich für eine Reduzierung der Ärztedichte aus. Besonders vor dem Hintergrund der zu niedrigen Ärzte-Dichte im ländlichen Raum besteht hier offenbar dringender Handlungsbedarf.



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