Brandenburger brauchen Elementar-Schutz ihrer Gebäudeversicherung
Im radioeins-Interview vom Mittwochmorgen erklärte Brandenburgs Ministerpräsident, Matthias Platzeck, die Brandenburger müssten sich auf die Gefahr von Hochwasser einstellen. Wegen der „Regelmäßigkeit“ solcher Ereignisse warnte er davor, das Wort „Jahrhundert-Hochwasser“ zu gebrauchen. Längst sind Hochwasser und Überschwemmungen keine Seltenheit mehr.
Erfreulicherweise sprach er von einer Entspannung der Situation. Die Brandenburger hätten das Gröbste hinter sich; man wäre noch einmal glimpflich davon gekommen, so Platzeck.
Das Hochwasser in Brandenburg und Sachsen hat jedoch unheimliche Sachschäden angerichtet. Betroffene können jedoch nicht immer auf Hilfe ihrer Wohngebäudeversicherung oder Geschäftsgebäudeversicherung hoffen. Denn wenn es sich nicht um DDR-Altverträge handelt, in welchen Schäden durch Hochwasser bzw. Überschwemmung mitversichert sind, so muss die Versicherung eine Erweiterung um sogenannte Elementargefahren enthalten. Ist dies nicht der Fall, hofft man vergeblich auf Kostenerstattung. Wer hingegen eine Elementarversicherung hat, der bekommt finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen und Schadenersatz.
Dass noch immer viele Haushalte keine Elementarschadenerweiterung haben, halten viele Versicherungsexperten für fahrlässig. Denn die Kosten, die solch ein Schaden verursacht, können die Existenz gefährden. Deshalb setzen sich bereits einige Politiker und Verbände (z.B. Bund der Versicherten) für die Einführung einer Pflicht zur Elementarversicherung ein. Zu den versicherten Gefahren der Police zählen zusätzlich zu Überschwemmung bzw. Hochwasser auch Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Auch weitere Gefahren, wie etwa Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation, können mitversichert werden.
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