Antrag Pflegeversicherung: Auch an Zusatzversicherung denken

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Wenn Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden sollen, muss auch an die Pflegezusatzversicherung gedacht werden. So stellt man den Antrag auf Leistung der Versicherung.

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Antrag der Pflegepflichtversicherung
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden über einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse abgerufen. Den Antrag können der Pflegebedürftige, ein Bevollmächtigter, der gesetzliche Vertreter, Betreuer oder - im Falle eines minderjährigen Pflegebedürftigen - die Eltern stellen. Da die Krankenkassen verpflichtet sind, Pflegekassen zu führen, ist die Anlaufstelle in der Regel auch die Kasse, bei welcher man krankenversichert ist. Der Antrag kann formlos erfolgen, beispielsweise durch einen Anruf. Daraufhin schickt die Pflegekasse zwei Formulare an den Antragsteller: zum einen den Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung und zum anderen einen Antrag auf Rentenbeitragszahlung für eine ehrenamtliche Pflegeperson. Diese Formulare müssen ausgefüllt zurückgesandt werden. Dann erfolgt eine Begutachtung der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. MEDICPROOF bei der privaten Pflegekasse. Das Gutachten nimmt die Pflegekasse dann als Grundlage der Einstufung in eine Pflegestufe.


Problematik Pflegegeld
Die Leistung der Pflegeversicherung wird frühestens mit dem Datum der Antragstellung gewährt. Problematisch ist in jedem Falle die Differenz zwischen Pflegekosten und der Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung. Die Leistung der Pflegepflichtversicherung reicht nicht aus, um alle anfallenden Kosten aufzufangen. Bei Pflegestufe III und stationärer Pflege sind 1.500 Euro Selbstkosten im Monat realistisch. Hierfür kommt der Pflegebedürftige selbst oder seine Familie auf, wenn keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wurde. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Verbraucher haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Produkten: Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung.


Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Die Pflegezusatzversicherung sollte die Pflegestufe der Pflegekasse anerkennen und mit der Leistung beginnen, sobald die Pflegepflichtversicherung leistet. Ferner sollten Sie auf folgende Punkte im Vertrag achten: Wegen der steigenden Pflegekosten wäre ein Tarif empfehlenswert, bei welchem eine Erhöhung der Leistung unproblematisch möglich ist, also ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag. Wichtig ist ferner, dass der Versicherer bereits ab Pflegestufe I zahlt. Außerdem sollte nicht nur die stationäre, sondern auch die häusliche Pflege Leistungsbestandteil sein. Ein Verzicht auf Wartezeiten wäre wünschenswert.

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