Pflegerente mit Pflegezusatzversicherung aufstocken
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Die Regelungen aus der letzten Reform der Pflegeversicherung aus dem Jahr 2008 zeigen nun ihre Wirkung. So erhöhen sich Pflegegeld und Sachleistungen noch bis 2012. Doch weil die Leistungen trotz Reform nicht ausreichen, hat auch die schwarz-gelbe Regierung die gesetzliche Pflegeversicherung auf der Agenda.
Änderungen 2010 und 2012
Risiko der Pflegebedürftigkeit
Risiko der Altersarmut
Ausgleich über private Zusatzversicherung
Seit Beginn des Jahres 2010 gibt es mehr Pflegegeld. Auch Pflegebeträge für Pflegedienste und -Heime wurden aufgestockt. Und dabei kann die Beitragshöhe sogar beibehalten werden. Was zunächst gut klingt, erweist sich jedoch auf den zweiten Blick auch nicht als Lösung aller Probleme.
Nunmehr werden, am Beispiel der Pflegestufe I, bei ambulanter Pflege 20 Euro und beim Pflegegeld 10 Euro mehr gezahlt. Welche konkreten Veränderungen es 2010 und 2012 gibt, kann man in einer Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.
Risiko der Pflegebedürftigkeit
Wie in vielen anderen Industrienationen auch, werden die Deutschen ebenfalls immer weniger und immer älter. Zwar kann uns das Schicksal einer Pflegebedürftigkeit wirklich in jedem Lebensalter treffen. Doch wächst die Wahrscheinlichkeit, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, mit zunehmendem Alter. Nach der Pflegestatistik des statistischen Bundesamtes waren 2007 2,25 Millionen Deutsche pflegebedürftig. Hiervon waren 68 % über 75 Jahre alt. Genauso viele waren Frauen. Sie trifft das Schicksal also wesentlich häufiger als Männer.
Die Statistik zeigt, dass jeder sechste der 75- bis 85jährigen pflegebedürftig wird und darüber hinaus bis zum 89. Lebensjahr gut jeden Dritten die Pflegebedürftigkeit trifft. Diese Zahlen wirken besonders schockierend vor dem Hintergrund, dass 2030 bereits jeder dritte Deutsche älter als 60 sein wird.
Interessanterweise kommen laut der Studie die meisten Pflegebedürftigen aus Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern (obwohl die Bevölkerungsstruktur hier am jüngsten ist), die wenigsten hingegen aus Baden-Württemberg.
Vor diesem wird schnell klar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung immer mehr Leistungsfälle zählen können wird. Das bedeutet ungeheure Mehrausgaben, die irgendwie finanziert werden müssen – sei es durch Erhöhung der Beiträge oder Reduktion der Leistungen oder beides. Die Sozialversicherungen, die unter der Bevölkerungsentwicklung leiden, haben bereits heute schon ein großes Finanzproblem. Das ist den Berichterstattungen der Medien seit Mitte 2009 verstärkt zu entnehmen. So stellt sich natürlich die Frage, wie es weiter gehen wird.
Die Leistungen genügen trotz der Reform aus 2008 nicht. So müssten diese sogar erheblich hochgefahren werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten im Fall einer Pflegebedürftigkeit auch nur annähernd zu decken. Insbesondere bei jenen Menschen, die nicht mehr daheim gepflegt werden können, sondern in die stationäre Pflege müssen, entstehen horrende Kosten, die nur teilweise von der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Doch die über bleibenden Restkosten, die privat bezahlt werden müssen, sind häufig noch so hoch, dass sie einen Menschen finanziell ruinieren können. So kommen bei Pflegestufe III gut und gern über 1000 Euro monatlich auf den Pflegebedürftigen und – falls sein Vermögen hierfür nicht ausreicht – auf seine Familie zu.
Ausgleich über private Zusatzversicherung
Wer befürchtet, solche Summen nicht schultern zu können und seinem Partner, den Kindern und Enkeln nicht zumuten will, in diesem Fall für ihn einzustehen, der kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen.
Es gibt drei verschiedene Produkte auf dem Versicherungsmarkt. Das eine Produkt gleicht die nicht übernommenen Restkosten aus und erstattet also die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und den Kosten, welche die Pflegepflichtversicherung übernimmt. Es wird Pflegekostenversicherung genannt. Die Versicherung zahlt jedoch nur nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Was diese nicht erstattet, zahlt die Zusatzversicherung auch nicht.
Das zweite Produkt zahlt an jedem Pflegetag eine fixe Summe aus, unabhängig davon, ob und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Diese Summe kann man völlig flexibel verwenden. Nach dem Verwendungszweck wird also nicht gefragt. Diese Versicherung nennt man Pflegetagegeldversicherung. Das Tagegeld bemisst sich in seiner Höhe nach der Pflegestufe und der Pflegeart.
Die dritte Möglichkeit ist eine Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, eine so genannte Pflegerente, und wird daher Pflegerentenversicherung oder aber Pflegerentenzusatzversicherung genannt. Letztere ist eine etwas preisgünstigere Variante der erstgenannten. Augenmerk sollte man bei diesem Produkt darauf legen, ob und wie viel bereits bei Pflegestufe I gezahlt wird.
In jedem Falle sollte man sich jedoch ausführlich beraten lassen und einen Versicherungsvergleich durchführen. Bequem, einfach, kostenlos und ganz unverbindlich können Sie das direkt hier auf unserer Seite durchführen.
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