Wie wichtig ist die Zusatz-Pflegeversicherung - Leistungen ausreichend?
Gesetzliche Pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung – rund um die Pflegeversicherung gibt es sehr viele unterschiedliche Produktbezeichnungen, die häufig für Verwirrung sorgen.
Wir wollen etwas Licht ins Dunkel dieses Versicherungsbereichs bringen und Ihnen zeigen, wie Sie am besten vorsorgen können.
1. Welche Pflegeversicherung für wen?
2. Welche zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten existieren?
3. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden?
4. Warum reicht der Schutz der Pflegepflichtversicherung nicht aus?
5. Worauf muss ich bei einer Pflegezusatzversicherung achten?
1. Welche Pflegeversicherung für wen?
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wie bei der Krankenversicherung gilt also, dass niemand im Fall der Pflegebedürftigkeit ohne Absicherung bleiben darf. Man spricht also von einer Pflegepflichtversicherung. Aber wer ist wo versichert? Und reicht die Leistung aus der Pflichtversicherung aus?
Gesetzlich Versicherte:
Wer gesetzlich versichert ist, ist über die gesetzliche Pflege(pflicht)versicherung abgesichert. Die entsprechende Einrichtung nennt sich Pflegekasse und ist praktisch ein Ableger der jeweiligen Krankenkasse. Diese deckt jedoch nicht die vollen Kosten ab, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen. Um die Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung.
Wird eine Mitgliedschaft in der GKV neu begründet, so kann der Versicherte innerhalb eines halben Jahres auch eine andere Pflegekasse als die der eigenen Krankenkasse wählen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte:
Wessen Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder wer selbstständig ist und nicht in die private Krankenversicherung wechseln möchte, ist freiwillig gesetzlich versichert. Die freiwillig Versicherten sind ebenfalls gesetzlich in der Pflegekasse ihrer Krankenkasse (auch soziale Pflegeversicherung) versichert. Sie können sich aber auch von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie der privaten Pflegeversicherung beitreten. Dafür gibt es nur ein knappes Zeitfenster: Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft bei der zuständigen Kasse gestellt werden. Der Antrag kann nicht widerrufen werden. Wenn die Pflegeversicherung dann wechselt, muss die Krankenversicherung nicht auch gewechselt werden. Wer in der freiwilligen GKV bleiben möchte, darf das natürlich.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte ergibt sich die gleiche Problematik, vor welcher alle gesetzlich Versicherten – und im Übrigen auch die privat Versicherten – stehen: Die Leistungen werden im Bedarfsfall nicht ausreichen, und die Versorgungslücke muss ausgeglichen werden. Daher empfiehlt sich auch für sie eine zusätzliche Absicherung.
Privat Versicherte
Da jeder dort pflegeversichert ist, wo er auch krankenversichert ist, gehören die privat Versicherten auch der privaten Pflegeversicherung an. Diese umfasst fast die gleichen Leistungen, wie die soziale Pflegeversicherung. So wird auch bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit gleiches Maß angewandt.
Ein Unterschied zwischen gesetzlich und privat besteht allerdings hinsichtlich der Beiträge. So spielen hier Alter und Gesundheitszustand (nicht Geschlecht) eine Rolle bei der Berechnung der Prämie. Dadurch ist insbesondere für junge Menschen die private Pflegeversicherung lukrativ. Außerdem gab es in der privaten Pflegeversicherung bereits Beitragssenkungen.
Die Leistung der privaten Pflegeversicherung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung, nicht der Sachleistung.
Da privat Versicherte also mit ihrer Pflegeversicherung auch nicht viel mehr Leistungen erwarten können, als mit der sozialen Pflegeversicherung, empfiehlt sich für sie ebenfalls die Aufstockung dieses Schutzes.
Da 1995 der Einzug der privat Versicherten in die private Pflegeversicherung praktisch erzwungen wurde, sind besondere, sozialverträgliche Regelungen für diese Mitglieder (sog. Altbestand) geschaffen worden: Mitglieder der privaten Krankenversicherung vor der Einführung der Pflegepflichtversicherung, also vor 1995, zahlen maximal die Beitragsobergrenze, nämlich den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung. Sie müssen zudem keine Risikozuschläge auf ihre Beiträge zahlen. Außerdem war eine Beitragsermäßigung für Ehegatten möglich.
Wer erst nach der Einführung der PKV beigetreten ist, für den gilt eine Wartezeit von 5 Jahren, bis auch für ihn die Beitragsobergrenze gilt. Risikoaufschläge sind erlaubt; eine Beitragsminderung für Ehegatten ist nicht möglich.
2. Welche zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten existieren?
Wie Sie dem Abschnitt zuvor entnehmen konnten, ist die zusätzliche Absicherung sehr sinnvoll. Es gibt insgesamt drei Versicherungsprodukte (Pflegezusatzversicherungen), mit denen Sie Ihre Versorgungslücke schließen und sich voll absichern können. Das sind:
1. Pflegekostenversicherung
2. Pflegetagegeldversicherung
3. Pflegerentenversicherung bzw. Pflegerentenzusatzversicherung
1. Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung erstattet im Pflegefall die Differenz zwischen tatsächlich anfallenden Kosten und von der Kasse bzw. dem privaten Träger übernommen Kosten ganz oder teilweise. Allerdings werden Leistungen, welche im Katalog der Gesetzlichen nicht auftauchen, auch nicht abgedeckt. So werden beispielsweise Unterkunft und Verpflegung nicht erstattet. In welcher Höhe die Zahlungen ausfallen sollen, kann vertraglich vereinbart werden, wobei die Obergrenze meist das Doppelte der gesetzlichen Pflegeversicherung ist. Diese Versicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Pflege von professionellem Pflegepersonal (Pflegedienst) durchgeführt wird. Für private Pflege zahlt sie weniger.
2. Pflegetagegeldversicherung
Für jeden Pflegetag wird hier ein fester Betrag zahlt. Er wird gezahlt, unabhängig von der Leistung der sozialen Pflegeversicherung, das heißt, auch dann, wenn gar keine Restkosten entstehen sollten. Dann können Sie mit dem Überschuss also auch Ausgaben tätigen, die nicht mit der Pflege in Verbindung stehen. Dieser Tarif ist besonders dann sinnvoll, wenn privat gepflegt werden soll oder zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen sollen.
Die Zahlungen richten sich bei der Pflegetagegeldversicherung im Wesentlichen nach der Pflegestufe. Wird der Pflegebedürftige in einem Heim gepflegt, wird mehr gezahlt, als bei der häuslichen Pflege.
Um die Versicherung den gestiegenen Pflegekosten anzugleichen, können Sie eine Dynamik einschließen. So entfallen erneute Gesundheitsprüfungen bei Anpassungen.
3. Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist ein Lebensversicherungsprodukt und wird von Lebens- oder Rentenversicherern angeboten. Sie ist die teuerste Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung. Es gibt aber auch eine kostengünstigere Variante: die Pflegerentenzusatzversicherung. Beide leisten, sobald Sie pflegebedürftig werden. In diesem Fall erhalten Sie eine monatliche Rente. Beiträge bleiben in der Regel konstant und müssen bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr entrichtet werden. Unterschiedliche Reglungen bestehen hinsichtlich der Leistung: Einige Versicherer zahlen bei Pflegestufe I oder II nur einen Teil der Rente, einige zahlen sogar erst ab einer bestimmten Pflegestufe. Legen Sie Wert auf eine angemessene Rentenzahlung von Pflegestufe I an. Die Rentenhöhe beträgt mindestens 250, maximal 3000 Euro. Für die Leistung der Pflegerenten(zusatz)versicherung ist übrigens unerheblich, ob die Pflege im Heim oder zu Haus bei der Familie erfolgt.
3. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden?
Laut der zweijährlich durchgeführten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland im Dezember 2007 2,25 Millionen Pflegebedürftige. Davon waren 68 Prozent Frauen. Genauso viele waren über 75 Jahre alt. Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten, doch diese Zahl macht deutlich, dass die Gefahr der Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter stark ansteigt.
Zwischen 75 und 85 Jahren ist knapp jeder Sechste pflegebedürftig; von den 85 bis unter 90-Jährigen ist gut jeder Dritte betroffen. Darüber sind 62 Prozent pflegebedürftig. Diese Zahlen stellen den Bundesdurchschnitt dar. Vergleicht man die Zahlen hingegen je Bundesland, fallen starke Unterschiede auf. So kann Baden-Württemberg im Alter die wenigsten Pflegefälle verzeichnen, während Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg – trotz ihrer im Bundesdurchschnitt jüngsten Bevölkerung – die meisten Pflegebedürftigen zählen.
Die Hälfte der insgesamt Pflegebedürftigen gehörte der Pflegestufe I an. Etwas mehr als ein Drittel gehörte der Pflegestufe II und 13 Prozent der Stufe III an. Die meisten Schwerstpflegebedürftigen gab es in Bayern, die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird sich in Zukunft drastisch erhöhen. Das hat unter anderem mit der demographischen Entwicklung zu tun, also der Alterung und Abnahme der Bevölkerung (2030 wird jeder dritte Deutsche über 60 sein). Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung im Zusammenhang mit dem medizinischen Fortschritt kann man zukünftig von einer Verlagerung des Pflegerisikos in ein höheres Alter ausgehen.
Das bedeutet aber nicht, dass man sich deshalb noch nicht früh um eine Pflegezusatzversicherung kümmern muss. Derzeit ist ab 55 Jahren nur noch schwer an einen zusätzlichen Versicherungsschutz heranzukommen. Viele Versicherer nehmen über 55-Jährige gar nicht mehr auf, einige wenige versichern allerdings sogar noch 60 bis 65-Jährige – dann aber zu horrenden Beiträgen.
4. Warum reicht der Schutz der Pflegepflichtversicherung nicht aus?
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (Pflegesätze) decken nicht die tatsächlichen Aufwendungen für eine Pflege ab. Die Versorgungslücke bezahlt der Versicherte aus der eigenen Tasche.
Besonders häufig kommt es bei einer stationären Pflege zu Mehrkosten, die privat ausgeglichen werden müssen. Bei Pflegestufe III sind das rund 3.000 Euro, wovon nur rund die Hälfte von der Pflegeversicherung abgedeckt wird. Also bleibt der Versicherte auf ca. 1.500 Euro sitzen.
Das Fiasko liegt größtenteils am Zusammenspiel der demographischen Entwicklung und der Finanzierung der Sozialversicherung:
Betrachtet man den demographischen Wandel – also die Abnahme der Gesamtbevölkerung bei gleichzeitiger Zunahme der älteren Bevölkerung – und bedenkt man, dass das Pflegerisiko im Alter am höchsten ist, wird deutlich, wie viele Pflegefälle auf die soziale und private Pflegeversicherung zukommen. Zudem steigen die Pflegekosten stetig. Die Beiträge müssen also zwangsläufig angehoben werden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht von einer Verdreifachung der Beiträge bis 2030 aus. Wer heute 30 ist, ist in 2030 erst rund 50 Jahre alt und damit noch lange nicht im Risikoalter für die Pflegebedürftigkeit (siehe Punkt 3). Und trotz dieser dramatischen Beitragserhöhung wird die Leistung der Pflegeversicherung immer noch nicht ausreichen, die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu decken. Dadurch wird die private Zusatzversicherung zu einer Notwendigkeit, die naturgegeben auch eine zusätzliche Beitragslast mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund wird die Beitragsungerechtigkeit der Umlagefinanzierung der Pflegepflichtversicherung sehr deutlich. Umlagefinanzierung meint: die aktuell eingezahlten Beiträge werden benutzt, um den aktuellen Pflegebedarf in Deutschland zu finanzieren. Also müssen künftig immer weniger Beitragszahler immer mehr Beiträge für immer mehr Bedürftige zahlen. Denn die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt ebenfalls drastisch zu (siehe Punkt 3) und die damit verbundenen Mehrausgaben werden auf die wenigen Beitragszahler durch die Beitragserhöhung umgelegt.
Analog gibt es die Rentenproblematik. Da die Rente alles andere als sicher ist, muss auch hier privat vorgesorgt werden. Die Rente ist für die Diskussion um die Pflegefallabsicherung relevant, weil die Pflegekosten, die durch die Pflichtversicherung nicht abgedeckt werden, von eben dieser geringen Rente gezahlt werden müssen. Daraus ergeben sich eine weitere Probleme:
Nicht nur, dass die meisten Pflegebedürftigen Ältere sind. Die meisten älteren Pflegefälle müssen zudem stationär in Heimen gepflegt werden (gemäß Erhebung des Statistischen Bundesamtes). Das ist wesentlich teurer und wird, wie bereits beschrieben, durch den Pflegesatz nur unzureichend abgedeckt. Diese Situation zwingt schon heute sehr viele Pflegebedürftige dazu, ihr Pflegeheim von ihrer knappen Rente zahlen zu müssen und darüber hinaus die Kinder um finanzielle Mithilfe bitten zu müssen. Nicht jeder hat jedoch das Geld, mithelfen zu können und viele haben auch gar keinen, den sie fragen können. Sollten Kinder da sein und diese sich nicht von sich aus beteiligen, geht das Sozialamt in Vorleistung, versucht aber später, sich das Geld über die Kinder wiederzuholen.
5. Worauf muss ich bei einer Pflegezusatzversicherung achten?
10 Tipps bei der zusätzlichen Absicherung für den Pflegefall:
1. Je früher Sie eine Zusatzversicherung abschließen, desto günstiger fallen die Beiträge aus. Denken Sie daran, dass nicht nur das Eintrittsalter die Beiträge erhöht, sondern auch das Risiko. Wenn Sie Vorerkrankungen haben, kann es sein, dass Sie nicht mehr genommen werden. Daher kann es bereits 55-Jährigen passieren, dass sie eine Ablehnung erhalten bzw. nur mit hohen Beiträge angenommen werden.
2. Alle ab dem 1. Januar 1958 Geborenen können Pflegezusatzversicherungsbeiträge bis zu 184 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
3. Achtung bei Karenz- und Wartezeiten in den Verträgen! Karenzzeit umfasst den Zeitraum von der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis zum Einsatz der Leistung. Sie kann bis zu 3 Monate betragen. Wartezeit bedeutet, dass von der Vertragsschließung an, bis zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt (z.B. in 3 Jahren), keine Leistungspflicht besteht. Anders ausgedrückt: Schließt man den Vertrag und wird ein Jahr später pflegebedürftig, wird die Versicherung nicht leisten, wenn eine Wartezeit von über einem Jahr vertraglich festgehalten wurde. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung kann es sogar Wartezeiten von über 10 Jahren geben. Karenz- und Wartezeiten schreibt zum Glück nicht jeder Anbieter vor. Sie müssen dies also nicht in Kauf nehmen.
4. Achten Sie darauf, dass die Leistung Ihrer Zusatzversicherung dann einsetzt, wenn auch die Pflichtversicherung zu leisten beginnt. So umgehen Sie eine zusätzliche Prüfung Ihrer Zusatzversicherung. Die Zusatzversicherung sollte sich an die Einschätzung der Pflichtversicherung halten. So sollte sie bspw. die Pflegestufe der Pflichtversicherung übernehmen. Wählen Sie keinen Vertrag, der regelmäßig ärztliche Atteste verlangt! So müsste immer wieder die Pflegebedürftigkeit neu nachgewiesen werden.
5. Die Versicherung sollte sowohl für häusliche, als auch für stationäre Pflege zahlen. Einige Versicherer verlangen eine vorherige Festlegung auf einen der beiden Fälle. Dies sollten Sie nicht tun, denn letztlich kann niemand vorher wissen, ob das eine oder andere ausgeschlossen werden kann.
6. Wenn möglich, sollte auch bei der Pflege durch Verwandte (so genannte selbst beschaffte Pflegepersonen) der volle Pflegesatz gezahlt werden.
7. Die Zusatzversicherung sollte in allen drei Pflegestufen leisten. Einige Anbieter zahlen erst ab Pflegestufe II oder III bzw. kürzen die Leistungen in Stufe I und II drastisch. Sollte Ihnen die Leistung zu gering erscheinen, vergleichen Sie. Die Leistung sollte zumindest der Pflegestufe angemessen sein.
8. Versicherer verzichten zumeist auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Viele legen jedoch ihren Versicherungsnehmern eine Mindestvertragslaufzeit für die ersten drei Jahre auf. In dieser Zeit dürfen Sie die Versicherung nicht kündigen.
9. Idealerweise sollte keine Beitragszahlungspflicht während der Pflegebedürftigkeit bestehen. Bestehen Sie zudem auf lebenslangen Versicherungsschutz.
10. Die Erhöhung der Rente sollte ohne weitere Gesundheitsprüfung möglich sein. Denn es wird nötig sein, die Rentenhöhe der Inflation (gestiegene Lebenshaltungskosten und Pflegekosten) anzupassen.
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