Keine Leistung der Pflegeversicherung im EU-Ausland?

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Wer seinen Wohnsitz in einen Mitgliedsstaat der EU verlagert und in Deutschland bisher Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat, kann nicht erwarten, dass dort Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden.

Nicht wenige Deutsche planen auszuwandern. Wer jedoch seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, sollte sich unbedingt erkundigen, ob und welche Versicherungsleistungen in welcher Form in der neuen Heimat bezogen werden können. Wer bspw. pflegebedürftig ist und in Deutschland Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bezieht, sollte unbedingt prüfen, ob das Zielland ebenfalls Leistungen gewährt. Im Falle der EU ist das von Land zu Land verschieden.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU-Mitgliedsstaaten frei entscheiden dürfen, ob und wann sie Sachleistungen im Rahmen der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung erbringen (AZ: C 208/07). Wenn das Sozialsystem eines Mitgliedsstaates solche Leistungen nicht vorsieht, so wird der in Deutschland Leistungsberechtigte dort auch keine Leistungen beziehen können. Der Grund hierfür liegt also im Recht des Annahmestaates. Auch eine Umwandlung der Leistungen (bspw. die Pflege durch professionelles Pflegepersonal in eine Geldleistung) hat keinen Erfolg.

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