Rechtsanspruch auf Pflege-Teilzeit soll Versicherung entlasten
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Die Familienministerin will einen Rechtsanspruch auf zweijährige Pflegeteilzeit einführen. Mit diesem Modell sollen Angehörige von Pflegebedürftigen unterstützt werden. Zusätzlich wird die gesetzliche Pflege-Versicherung entlastet.
Die Bundesfamilienministerin von der CDU, Kristina Schröder will berufstätigen Angehörigen von Pflegebedürftigen eine Pflege von zu Hause aus erleichtern. Da in der heutigen Zeit in einer Familie meist beide Partner berufstätig sind, bleibt für Angehörige die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, kaum noch Zeit. Dem soll mit Hilfe eines Rechtsanspruchs auf zweijährige Pflege-Teilzeit begegnet werden. Dieses Programm beinhaltet, dass Berufstätige nur noch halbtags arbeiten gehen, um mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben. Um finanziell nicht zu hohe Einbußen zu haben, werden sie mit 75 Prozent ihres Gehalts entlohnt. Nach Ablauf der zwei Jahre beträgt die Arbeitszeit wieder Volltags. Doch das Gehalt bleibt solange bei 75 Prozent, bis Gehalts- und Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen sind.
Arbeitgeber und Opposition lehnen derweil diese Pläne noch ab. Für sie ist dies nur eine Abwälzung der Kosten auf die Familien und in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise sollten doch Arbeitgeber nicht noch mit weiteren Risiken belastet werden.
Dabei entstehen dem Staat keine weiteren Kosten und die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch die Pflege zu Hause, die kostengünstiger als die im Heim ist, entlastet. Die Entlastung ist dort auch dringend nötig, weil auch schon jetzt enorme Defizite zu verzeichnen sind und für die Versorgungslücken müssen die Angehörigen aufkommen. Um diese Kosten zu schultern, ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung zu empfehlen.
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