Private Pflegeversicherung muss nicht alles leisten
100% kostenlos
Wenn es um medizinische Hilfsmittel geht, muss die private Pflegeversicherung noch längst nicht all das bezahlen, was die gesetzliche Pflegeversicherung im Programm führt. Sind in den Versicherungsbedingungen einer privaten Pflegeversicherung Kostenübernahmen von bestimmten Hilfsmiteln erst gar nicht vorgesehen, wird es für den Versicherungsnehmer eng. Dann heißt es, selber ins Portemonnaie zu fassen und auch Gerichtsurteile stützen dieses Procedere.
Dies bewies der Fall einer Frau, die für ein behindertes Familienmitglied die Kosten für ein medizinisches Hilfsmittel von ihrer privaten Versicherung ersetzt haben wollte. Der Schwerstbehinderte war dringend auf das Hilfsmittel angewiesen und bekam daher eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Eine gesetzliche Pflegeversicherung hätte die Kosten, in diesem Fall handelte es sich um einen elektronischen Stehtrainer, übernommen, während sie von der privaten Versicherung unverhältnismäßig benachteiligt wurde.
Die Richter des Bundessozialgerichts entschieden jedoch, dass sie leer ausgehen müsse. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass es nicht ausreicht, wenn ein medizinisches Hilfsmittel im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt ist, dass gleichzeitig der eigene Privatversicherer ebenfalls die Kosten dafür zu tragen habe.
Für die Höhe der Zuschüsse wie auch für die Art der medizinischen Hilfsmittel sind einzig und allein die individuellen Vertragsbedingungen der privaten Pflegeversicherung zuständig.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Pflegeversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Pflegeversicherung
Ist es Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen?
Wann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Welche Leistungen erhält der Bedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
