Mehr Patienten sollen von der Pflegerefom profitieren
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Wer in die Jahre kommt und sich nicht mehr allein versorgen kann, soll mehr Geld bekommen. Die Pflegeversicherung stellt in Aussicht, dass der Betreuungsbetrag zur Unterstützung altersverwirrter Menschen auch für Patienten gelten soll, die körperlich als gesund eingestuft werden und keiner Pflegestufe zugeordnet werden können.
So ist der Betreuungssatz von jährlich 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro angestiegen. Dieser muss nach wie vor bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden. Gestiegen sind ebenfalls das Pfegegeld wie auch Pflegesachleistungsbeträge.
Gestiegen sind die Bezüge in Form von Pflegegeld. Dieses gilt als Zuschuss für pflegende Angehörige. Um 16 bis 59 Euro angehoben sind auch die Pflegesachleistungsbeträge, von denen grundsätzlich Pflegedienste finanziert werden.
Bis zum Jahr 2012 sollen dann Pflegegeld und Pflegesachleistungsbeträge erneut angehoben werden.
Zu den Erleichterungen gehört auch, dass sich pflegende Angehörige bis zu einem Zeitraum von zehn Tagen von ihrer Arbeit frei stellen lassen dürfen. Für eine weiter gehende Betreuung sind bis zu sechs Monate Freistellung möglich, vorausgesetzt, der Betrieb hat wenigstens 16 Beschäftigte. In dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge; jedoch muss der pflegende Angehörige auf sein Einkommen verzichten, ohne dass eine Entschädigung dafür geboten wird.
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