Eckpunkte des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes
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Ab 1. Juli gelten neue Regelungen in Bezug auf die Kriterien der Pflegeversicherung, doch kennen längst nicht alle Versicherten die neuen Einzelheiten. An erster Stelle steht die Beitragserhöhung zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
So müssen Versicherte einen Anstieg von 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent akzeptieren und Kinderlose müssen gar 2,2 Prozent mehr an Beiträgen auf den Tisch legen. Zu den Gründen dieser Steigerung gehört, dass die Pflegekosten in den vergangenen Jahren explodiert sind auch der demografische Wandel der Gesellschaft nicht gerade dazu beiträgt, für eine Entspannung der Situation zu sorgen.
Die Pflegeversicherung rechnet mit Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro, um damit die geforderten Leistungen bis zum Jahr 2014 entsprechend abzusichern. Zum Plus gehört, dass Demenzkranke, Altersverwirrte, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen von einer Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro im Jahr profitieren können. Diese Mittel stehen den Versicherten auch dann zu, wenn „nur“ ein Betreuungsbedarf, aber noch kein "erheblicher Pflegebedarf" besteht. Werden Betreuungsleistungen in Heimen durchgeführt, besteht eine zusätzliche Vergütung.
Ab 2015 soll die sogenannte Dynamisierung greifen und die Pflegesätze werden dann in einem dreijährigen Rhythmus an die allgemeine Preissteigerung angepasst. Gesetzliche Pflegekassen erhalten auch die Chance, das Vorsorgeverhalten der Mitglieder zu stärken und dürfen private Pflegezusatzversicherungen anbieten. Zu den durchgreifenden Innovationen gehört auch, dass Pflegestützpunkte eingerichtet werden, die von einer Anschubfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro finanziert werden sollen. Auch in Bezug auf die Pflegezeiten sollen pflegende Angehörige künftig besser gestellt werden. Sie haben dann einen sechsmonatigen Anspruch auf unbezahlte, aber dennoch sozialversicherte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit. Diese Kriterien sind aber nur dann durchsetzbar, wenn der jeweilige Betrieb wenigstens 15 Mitarbeiter hat. Hinzu kommt, dass auch ein Anspruch auf kurzzeitige unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen möglich wird, um für die Organisation der Pflege eines Angehörigen zu sorgen.
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