Ist es Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen?

3 Kommentare


dagmar | 19.05.09 14:45 | Antworten

Das stimmt nicht, Beamte und Selbständigen haben keine Pflegeversicherungspflicht!!


Sell | 19.05.09 15:57 | Antworten

Guten Tag, Dagmar,

doch, die haben sie tatsächlich.
Jeder Bürger muss Mitglied einer Pflegeversicherung sein. Deshalb nennt man sie auch Pflegepflichtversicherung. In der Regel ist jeder dort pflegeversichert, wo auch die Krankenversicherung abgeschlossen wurde. (Man sagt auch "Pflege folgt Kranken".) Die gesetzliche Grundlage für die Versicherungspflicht bilden die §§ 20ff des SGB XI, 3. Kapitel.

Selbstständige PKV-Mitglieder sind über die private Pflegepflichtversicherung ihrer Krankenversicherung (PPV) versichert. Auch Beamte unterliegen der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die beihilfekonforme Versicherung muss dabei die Beihilfe so ergänzen, dass die Leistungen insgesamt denen der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI entsprechen.

Selbst wenn es eine Wahl gäbe, würde jeder grob fahrlässig handeln, der nicht abgesichert ist. Tatsächlich reicht aber nicht einmal die soziale Pflegeversicherung aus, die wirklichen Kosten abzudecken. So wird sogar der Ruf nach einer Pflicht zur zusätzlichen, privaten Absicherung immer lauter. Der Pflegeversicherungs-Guide unter Wichtiges beschäftigt sich tiefer mit dieser Problematik: http://www.finance-store.de/pflegeversicherung/wichtiges_29/001074_pflegeversicherungs-guide.html

Herzliche Grüße aus der Redaktion


Marco | 16.02.10 20:37 | Antworten

Derzeit wird ja auch über eine Pflicht zur privaten Pflegeergänzung debattiert. Noch wurde zwar nichts beschlossen aber ich denke man kann es abwarten bis die Pflicht der privaten Pflegeversicherung ebenfalls beschlossen wird. Hier ein Blogbeitrag zum Thema Pflegepflicht: www.freier-berater.com/Versicherungsberater24/Versicherungsblog/2010/01/pflegeversicherung-wird-pflicht/


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