Wann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

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Sie zahlt bei Pflegebedürftigkeit. Das heißt, wenn der Bedürftige mindestens 6 Monate lang bei der Verrichtung des Alltäglichen in großem Maße oder ganz und gar auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die volle Leistung kommt nur denen zugute, die in den letzten 10 Jahren 2 Jahre lang pflege- bzw. familienversichert waren.

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