Ach so?! Wenn der Pflegesatz nicht ausreicht, müssen die Kinder ran.
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Macht die Pflegezusatzversicherung zur Pflichtversicherung, fordert Pete aufgrund eigener Erfahrungen in seiner Familie.
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Autor: pete-p
Datum: 23.03.09
Mein Vater hatte zwei Schlaganfälle und ist nun Pflegefall. Die Pflegekasse hat ihn dann auf Pflegestufe 3 gesetzt. Einzige Möglichkeit: Er muss ins Heim. Die Suche gestaltete sich schon als ziemlich schwierig. Dann haben wir eins gefunden, das sogar für uns Angehörige ganz gut erreichbar ist. Das Problem ist nur, dass der Pflegesatz nicht ausreicht.
Aber dem nicht genug: Auch seine Rente reicht nicht aus, den Heimplatz zu bezahlen. Und das Pflegeheim ist nun schon wahrlich nicht das beste! Nun denkt man sich doch: Dann wird der Staat über Sozialhilfe den Rest ausgleichen. Aber Pustekuchen! Die haben erst geschaut, was bei meiner Mutter noch zu holen ist. Wenn das Heim jetzt seine Preise erhöht, was in der Familie meines alten Schulfreunds passiert ist, dann bittet mich der Staat zur Kasse! Ja vielleicht auch noch meine Tochter?! Das kann doch alles nicht wahr sein. Vor allem: Was ist denn, wenn beide Eltern Pflegefälle sind? Dann kann ich mir ja die Butter auf dem Brot nicht mehr leisten.
Dass der Pflegesatz viel zu niedrig ist (trotz Reform!), hab ich jetzt auch schon von anderen gehört. Wenn also der Pflegesatz sowieso nicht ausreicht, dann sollen die doch diese Zusatzversicherung zur Pflicht machen! Kann doch nicht sein, dass man sein Leben lang in die Pflegekasse einzahlt und am Ende reicht es nicht hinten und nicht vorn, sodass man schließlich seine Kinder anpumpen muss. Wenn schon Pflichtversicherung, dann richtig!
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Anmerkung der Redaktion:
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist das ein meist ein schwerer Schlag für die Angehörigen, sehr schmerzhaft und traurig. Wenn es sich um eine sehr schwere Pflegebedürftigkeit handelt und die Unterbringung in einem Pflegeheim unvermeidlich ist, möchte man hierbei verständlicherweise großen Wert auf Qualität legen. Aber leider können sich die meisten ein gutes Pflegeheim nicht leisten und müssen Abstriche machen. Um finanzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist eine Pflegezusatzversicherung also unabdingbar. Aber nicht nur bei der stationären, auch bei der häuslichen Pflege gibt es Engpässe.
Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass der Pflegesatz auch nach der Pflegereform zu niedrig ist. Er deckt bei weitem nicht alle anfallenden Kosten ab. Die Differenz muss natürlich privat ausgeglichen werden. Dazu wird zunächst auf das Vermögen des Pflegebedürftigen zurückgegriffen (Rente, Lebensversicherung, Hausverkauf). Wenn es nicht ausreichen sollte, ist der Partner dran und dann die Familie.
Das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuellen Pflegestatistik festgestellt, dass im Durchschnitt 2.766 Euro monatlich für Pfelgebedrüftige der Stufe III, also wie in Ihrem Fall, ausgegeben werden. Nicht selten geht der Wert bis an die 3.000 Euro ran oder übersteigt die Marke gar. Der Staat gewährt aber bei dieser Pflegestufe nur einen Pflegesatz von 1.470 Euro (1.510 Euro in 2010). Das heißt, wir sprechen hier von einer Versorgungslücke von monatlich rund 1.500 Euro, je nach Pflegebedürftigkeit, Bundesland und Heim.
Die Schere zwischen tatsächlichen Pflegekosten und Pflegesatz wird inflations- und fortschrittsbedingt immer weiter auseinander gehen. Außerdem werden die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung stetig ansteigen, die Leistung (Pflegesätze) parallel aber nicht in ausreichendem Maße. Das wiederum liegt an der Finanzierung der Pflichtversicherung (Umlageprinzip) und der demographischen Entwicklung in Deutschland. Dadurch ist die Absicherung über eine Pflegepflichtversicherung jedem – auch privat Versicherten – dringend anzuraten.
Folgende Varianten sind möglich:
- Pflegerentenversicherung,
- Pflegetagegeldversicherung und
- Pflegekostenversicherung.
In unserem Pflegeversicherungs-Guide können Sie sich näher darüber informieren.
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