OB Sauerland: Pensions-Anspruch bleibt bei Abwahl erhalten

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Die Pensions-Zusage bleibt OB Sauerland auch nach Abwahl durch den Stadtrat erhalten. Bei einem Rücktritt wäre dies nicht der Fall.

Die Tragödie von Duisburg ist noch nicht lange her und einer empörenden Nachricht folgt die nächste. So gab es nicht nur Mängel bei der Organisation und damit keine Möglichkeit die Massenpanik in den Griff zu bekommen; auch die Versicherungssumme ist viel zu niedrig angesetzt. 7,5 Millionen Euro werden aller Wahrscheinlichkeit nicht reichen, um die Hinterbliebenen der 21 Toten sowie die über 500 teils Schwerverletzten zu entschädigen. Doch die Verantwortung für dieses Drama will niemand übernehmen. Einen alleinigen Verantwortlichen wird es sicherlich auch nicht geben, so haben alle im Vorfeld Beteiligten sicher ihr Päckchen daran mitzutragen.

Doch für Schadensersatzleistungen muss erst ein Schuldiger ausgemacht werden. Die Versicherer kommen für den Schaden auf, wenn der Veranstalter versagt hat. Doch sollte er sich nicht an die Vertragsbedingungen gehalten haben, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Sollte die Schuld bei der Stadtverwaltung liegen, wird der Schaden aus dem Kommunalen Schadensausgleich in unbegrenzter Höhe beglichen.

Für die Bevölkerung liegt die Hauptverantwortung beim Oberbürgermeister Adolf Sauerland. Doch zurücktreten will dieser von seinem Amt dennoch nicht. Auch für ihn muss erst unabdingbar die Schuldfrage geklärt werden. Solange dies nicht geklärt ist, stellt sich die Duisburger CDU hinter ihren Oberbürgermeister. Nun beugt er sich doch dem Druck der Bevölkerung. So will er sich, wie es die Gemeindeordnung vorsieht, einem Abwahlverfahren im Stadtrat stellen. Im Fall der Abwahl fällt er zumindest finanziell weich, denn ihm bleiben dabei seine vollen Ansprüche auf Pensionszahlungen erhalten.

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