Absicherung der Betriebsrente nicht genügend risikoorientiert
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Der Pensions-Sicherungs-Verein finanziert die Betriebsrenten gescheiterter Unternehmen über das Umlageverfahren. So kommen für jede Pleite höhere Beiträge auf die verbleibenden Zwangsmitglieder zu. Diese fühlen sich benachteiligt und ziehen vor Gericht.
Die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ist für alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente, ob Pensionszusage oder Pensionsfonds zusagen, Pflicht. Dieser sichert, im Falle einer Unternehmenspleite, die Zahlungen an die Arbeiter ab. Zusätzlich Kosten werden über das Umlageverfahren finanziert, anders als bei kapitalgedeckten Verfahren und steigern die Belastungen für alle verbleibenden Unternehmen. Da gerade das Jahr 2009 eine Rekordschadensjahr war, müssen die Zwangsmitglieder zusätzlich 1,5 Promille entrichten. Zwar sind die Beiträge momentan günstiger als zuvor, doch für das vergangene Jahr liegen die Zusatzbelastungen für einzelne Unternehmen teilweise im zweistelligen Millionenbereich. Das wollen diese nicht weiter hinnehmen. Und so muss der Verein eventuell zukünftig eine Klagewelle in Kauf nehmen. Besonders wird von den Mitgliedern moniert, dass die Beitragsbemessung nicht ausreichend an der Risikostruktur der Unternehmen angepasst wird. Viele Unternehmen sichern ihre Rückstellungen für die Betriebsrente zusätzlich ab und finden deshalb zusätzliche Kosten nicht berechtigt. So ist das IT-Unternehmen IBM bereits vor Gericht gezogen, da sie die gestiegenen Beiträge nicht entrichten wollen.
Von Seiten des Vereins ist zwar die Bereitschaft zur Reform vorhanden, doch bürokratische Mühlen mahlen langsam. So müssen hier auch erst Gewerkschaften und Fachgesellschaften zustimmen - das kann noch einige Zeit dauern. Diese Zeitspanne sind Unternehmen aber nicht bereit hinzunehmen und wollen das Recht zur Beachtung der unterschiedlichen Risikostruktur vor Gericht einklagen.
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