Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf die Pensionszusage?

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Nein. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung. Gehaltsumwandlung sieht die Pensionszusage jedoch nicht vor. Wenn Ihr Arbeitgeber diesen Durchführungsweg also nicht selbst anbietet, haben Sie keine Zugangsmöglichkeit. Bietet er eine Möglichkeit der Entgeltumwandlung an, müssen Sie diese wählen. Einzige Ausnahme: Es existiert noch keine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge und Sie einigen sich mit dem Arbeitgeber auf eine Pensionszusage mit Entgeltumwandlung.

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