Was ist mit Risiken wie Berufsunfähigkeit und Tod?
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Risiken, wie der Tod des Angestellten oder seine Invalidität, sind so genannte betriebsfremde Risiken. Sie können, im Gegensatz zur Lebenserwartung, nicht kalkuliert werden und verursachen also unerwartete Kosten für das Unternehmen. Davor muss es sich schützen und muss diese Risiken aus dem Unternehmen auslagern. Der Arbeitgeber benötigt hierfür eine (externe) Rückdeckung. Das kann zum Beispiel über eine Rückdeckungsversicherung oder eine Kapitalanlage erfolgen. Interne Rückdeckung erfolgt über Rückstellungen, welche jedoch nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn auch extern abgesichert wird.
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