Kann man auch mit der Pensionszusage Entgelt umwandeln?
100% kostenlos
Ja, das ist möglich. Man nennt dies Pensionszusage durch Entgeltumwandlung. Dann wird auf das einbehaltene Gehalt eine wertgleiche Versorgungszusage gegeben. Auf die Versorgungsleistungen hat der Arbeitnehmer sofort einen unverfallbaren Anspruch. Hier wird nachgelagert besteuert. Das heißt, dass die Auszahlung vollständig steuerpflichtig ist. Der Vorteil liegt im geringeren Steuersatz im Alter, sodass die Steuerlast insgesamt geringer ausfällt.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Pensionszusage > Fragen > per E-Mail abonnieren:
Pensionszusage
Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf die Pensionszusage?
Wer finanziert die Beiträge?
Zahlt das Unternehmen selbst die Rente?
