Ach so?! Betriebsrente – Arbeitgeber muss Insolvenz anmelden
Die betriebliche Altersvorsorge ist auch im Falle der Insolvenz sicher.
Autor: Rainer
Datum: 29.04.2010
Ich bekomme eine Betriebsrente von meinem letzten Arbeitgeber über die Pensionszusage. Nun steht dieser vor der Pleite. Was passiert nun mit meiner Rente?
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Anmerkung der Redaktion:
Ihr Arbeitgeber musste zum Schutze der Zusagen Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) zahlen, weil Sie einen direkten Anspruch gegen das Unternehmen haben, das Ihnen die Pensionszusage erteilte. Im Falle der Insolvenz wird der PSV also Ihre Rente fortzahlen. Wenn sie Gesellschafter des Betriebes gewesen sind, wird in der Regel die Rückdeckungsversicherung an Sie verpfändet.
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