Gleichstellung von betrieblicher Altersvorsorge & Versicherungen

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Die EU-Kommission in Brüssel plant die Angleichung des deutschen Pensionskassen-Modells an das System der Versicherungen. So würden für Pensionskassen auch die verschärften Bedingungen der Solvency II gelten.

Zur Sicherung der europäischen Rentensysteme will Brüssel nun eine Gleichstellung der Pensionskassen mit denen der Lebensversicherungen herbeiführen. Somit würden die verschärften Solvency II Regelungen für Versicherungen künftig auch für die Pensionskassen gelten.Diese Regeln sollen eine Pleite von Versicherern verhindern und damit die Anleger und ihre Altersvorsorge besser schützen. Jedoch kommt mit den schärferen Eigenkapitalregeln auf deutsche Unternehmen, die eine eigene Pensionskasse unterhalten, ein Kostenanstieg in Milliardenhöhe zu. Der gravierende Unterschied zwischen Versicherungen und Pensionskassen ist der, dass Pensionskassen kein Streben nach Gewinn leitet.
Die momentane Bundesregierung aus Union und FDP kritisieren diesen Vorstoß mit der Begründung, dass einem bewährten System zur Altersvorsorge eine Überlastung droht.
Ende 2008 haben etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus den Pensionskassen bezogen und knapp 6,2 Millionen Menschen hatten Ansprüche an Pensionskassen.
Vorteile durch diese Neuregelungen haben vor allem Versicherungen, da Unternehmen im Falle der Gleichstellung sehr wahrscheinlich dazu tendieren würden, die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten in Rahmenverträgen mit Versicherern abzusichern. Denn das Modell der Pensionskassen ist dann zu teuer und kann im schlimmsten Fall zum Konkurs kleinerer Unternehmen führen.

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