Veränderungen im Job- wie ist es um die Pensionskasse bestellt?

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Die betriebliche Altersvorsorge ist ein nützliches Instrument, im Alter von zusätzlichen Bezügen zu profitieren, um die gesetzliche Rente aufzustocken. Doch nicht immer kann der Arbeitnehmer bis zum Eintritt in seinen Ruhestand kontinuierlich seinem Job nachgehen und kommt es zu Veränderungen, steht die Beantwortung der Frage im Raum, wie es mit Einzahlungen in die Pensionskasse weiter gehen soll.

Die Auswirkungen der Finanzkrise sind vielschichtig. Viele Unternehmen haben mit Auftragseinbußen zu kämpfen und betriebsbedingte Kündigungen sind vielfach die Folge. Einige Betriebe kommen mit einem „blauen Auge“ davon und versuchen, ihre Mitarbeiter durch Kurzarbeit zu halten. Verbunden damit sind Einkommenseinbußen. Wie also wirkt sich die Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung aus?
Ausschlaggebend dafür ist, ob es sich dabei um eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente, oder um eine vom Arbeitnehmer aus seinem monatlichen Einkommen geleistete Entgeltumwandlung handelt.
Bezahlt der Arbeitgeber, können diese Leistungen unter bestimmten Umständen reduziert werden, was in direktem Zusammenhang mit der jeweils getroffenen Tarifvereinbarung steht. Zahlt der Arbeitnehmer selber, können die Beiträge bei einer Kurzarbeit reduziert werden oder der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Diese Kriterien nehmen naturgemäß Einfluss auf die Höhe der späteren Rentenzahlung.
Doch wie sehen die Konsequenzen bei einer Arbeitslosigkeit aus? In der Regel ähneln sich die Bedingungen wie bei der Kurzarbeit. Beitragspausen sind ebenso möglich, wie auch eine reduzierte Weiterzahlung, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert. Doch wird vor einer Kündigung des Vertrags gewarnt, denn Verluste sind meist die Regel.
Wird der Arbeitgeber gewechselt, können Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

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