Verteilung der Abschlusskosten bei betrieblicher Altersvorsorge zulässig
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Das Bundesarbeitsgericht (BGA) hat nun mit einem Grundsatzurteil für Klarheit darüber gesorgt, dass Tarife, die mit einer Verteilung der Abschlusskosten über die ersten fünf Jahre versehen sind, auch bei der betrieblichen Altersvorsorge rechtens sind. Diese so genannten gezillmerten Verträge verstoßen nicht gegen das Wertgleichheitsgebot.
Die Zillmerung beinhaltet, dass Abschlusskosten einer Versicherung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss und den damit verbundenen Beitragszahlungen verrechnet werden. Dies kann auch in Unabhängigkeit davon fortgeführt werden, wie lange der jeweilige Vertrag danach noch weiter geführt wird.
So hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der sich im Jahr 2004 für eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung entschieden hatte. Festgelegt wurde, dass die spätere Versorgung durch Rentenzahlungen mit den Versicherungsleistungen übereinstimmen sollten. Der gewählte Tarif war gezillmert, was konkret bedeutet, dass die Vertriebs- und Abschlusskosten sofort und in voller Höhe angerechnet wurden.
Knapp drei Jahre später endete das Arbeitsverhältnis und ermittelt wurde, dass das Deckungskapital weit unter dem lag, was an die Versicherung abgeführt wurde.
Basierend auf den Grundlagen einer Direktversicherung, dass der jeweilige Arbeitnehmer der Bezugsberechtigte und nicht der Versicherungsnehmer ist, konnte der Kläger den Vertrag nicht wie geplant rückgängig machen.
Das Bundesarbeitsgericht wies jedoch die Klage mit dem Argument zurück, dass die Verwendung eines voll gezillmerten Vertrags nicht gegen das Wertgleichgebot verstößt und aus diesem Grunde nicht zur Aufhebung der Entgeltumwandlungs- Vereinbarung führen kann.
Diese Regelung stellt jedoch eine Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, sodass eine Aufteilung der Vertriebs- und Abschlusskosten über den gesamten Zeitraum der Versicherung aufgeteilt werden könnte. Auf diese Weise könnte der Kläger in einem anderen Verfahren auf höhere Versorgungsleistungen klagen.
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Pensionskasse
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Ich habe gehört, dass bei der Pensionskasse Zillmerung durchgeführt wird. Was heißt das und was bedeutet das für mich?
Ich habe gehört, dass die betriebliche Altersvorsorge riester-fähig ist, stimmt das?
