Pensionskasse nicht ohne Kontrolle

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Pensionskasse ist nicht gleich Pensionskasse und sind demnach auch auf unterschiedliche Weisen geschützt. In der Regel entsprechen die meisten Pensionskassen in der Rechtsform einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, doch gibt es auch Kassen, die als Aktiengesellschaft verteten sind und den Lebensversicherern in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung gleichgestellt werden.

Eine Aktiengesellschaft hat die Möglichkeit, einem Sicherungsfonds beizutreten, wobei die Mitgliedschaft freiwillig ist. Anders sieht es mit Pensionskassen aus, die als Versicherungsverein aufgebaut sind. Hier greifen besondere Schutzklauseln und wenn es zu finanziellen Schwierigkeiten kommt, können die Beiträge nicht erhöht werden, oder gar eine Leistungskürzung vorgenommen werden.
Kommt es dennoch zu Verschlechterungen der Leistungen, oder im schlimmsten Falle zu einer Insolvenz, muss nicht der Versicherungsnehmer dafür gerade stehen. Vielmehr haftet in diesen Fällen der Arbeitgeber, denn er hat schließlich die Pflicht, eventuelle Verluste in der Kasse auszugleichen- dies betrifft nicht nur die aktuell Versicherten, sondern auch die Ehemaligen.
Doch sind Pleiten von Pensionskassen eher nicht zu fürchten, wenngleich es in der Vergangenheit schon zu finanziellen Engpässen gekommen ist. Entsprechende und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erstellten Sanierungskonzepte konnten Schlimmeres verhindern.
Jedoch hat ein Arbeitgeber die rechtliche Handhabe, in die Altersversorgung der Mitarbeiter einzugreifen, wenn das jeweilige Unternehmen von einer Pleite bedroht ist. Nach rechtlichen Vorgaben gilt, dass diejenigen, die bereits verrentet sind, noch am besten abgesichert werden, weil an bereits laufenden Renten im Normalfall nicht mehr gedreht werden kann. Unter extrem schweren wirtschaftlichen Bedingungen dürfen gar bereits erworbene Anwartschaften kurzfristig eingefroren werden.
Trotz allem ist eine Betriebsrente in der Regel nicht risikoreich und gilt nach wie vor als attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

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