Ratgeber Pensionsfonds

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Hier finden Sie Informationen über folgende Themen:

- Allgemeines
- Die Anlage
- Kosten und Leistung
- Riesterförderung
- Versteuerung
- Bei Arbeitgeberwechsel
- Worauf Sie achten sollten
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Allgemeines

Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen und können dabei von ihm oder dem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder aber von beiden finanziert sein. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Leistungen des Pensionsfonds, die er frühestens mit 60 Jahren, spätestens aber mit 70 Jahren in Anspruch nehmen kann.
Der Pensionsfonds lässt keine Kapitalleistung zu. Es kann also nur in Form einer Rente ausgezahlt werden. Nur maximal 30 Prozent dürfen im Leistungsfall gleich ausgezahlt werden.


Die Anlage

Bei einem Pensionsfonds sind höhere Renditen möglich, als bei Festzinsanlagen, wie der Pensionskasse oder einer Lebensversicherung. Hier gelten weniger strenge Kriterien bei der Kapitalanlage, und es werden größere Anteile der Beiträge in Aktien angelegt. So werden insgesamt höhere Erträge möglich. Achtung: Beim Pensionsfonds gibt es keinen Garantiezins, wie bei anderen Produkten. Garantiert wird nur eine Rente auf Basis der Spareinlagen.

Je nach Risikofreudigkeit kann man wählen zwischen Anbietern mit kapitalmarkt- oder versicherungsorientierten Angeboten. Bei der kapitalmarktorientierten Strategie werden mehr Beiträge in Aktien angelegt, was höhere Renditen ermöglicht. Die Versicherungsbasierte hingegen investiert vorsichtiger und orientiert eher auf Sicherheit der Anleger. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie mehr garantiert bekommen, als eine Rente in Höhe Ihrer Einlagen. Wenn Sie einen Garantiezins wünschen, sollten Sie eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung wählen.


Kosten und Leistung

Welche Leistung Sie exakt erhalten, wissen Sie nur nach einem Blick in die Kristallkugel. Während Sie den Erfolg der Anlage nicht voraussagen können, sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie viel Ihrer Ersparnisse überhaupt angelegt werden kann. Von Ihren eingezahlten Beiträgen müssen z.B. folgende Kosten abgezogen werden: Verwaltungskosten, Zusatzkosten für optionale Leistungen wie Hinterbliebenen- oder Invaliditätssicherung sowie die Kosten des Vertragsabschlusses. Nur was übrig bleibt, kann angelegt werden und für Sie arbeiten.

Rentengarantie
Manche Anbieter geben eine Rentengarantie. Das bedeutet, dass bei einer gestiegenen Lebenserwartung Ihre Rente nicht plötzlich weniger werden kann. Die Höhe bleibt gleich. Jedoch fallen hierfür ebenfalls zusätzliche Kosten an. Aber nicht jeder Anbieter gibt eine Rentengarantie. Informieren Sie sich also unbedingt vorher.

Mengenrabatt
Wie bei der Direktversicherung ist auch beim Pensionsfonds eine Art Mengenrabatt möglich, wenn mehrere Mitarbeitern abschließen. Hier ergibt sich also ein Einsparpotential ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl.


Riesterförderung

Nicht alle Durchführungswege sind Riester-fähig. In diesem Fall ist eine Riesterförderung erlaubt. Dabei ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen entrichtet.
Der Arbeitnehmer hat bei der Wahl der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) übrigens ein Recht auf eine Riester-geförderte Variante (Recht auf Entgeltumwandlung), sofern nicht bereits eine BAV genutzt wird, welche die volle Höhe des geförderten Betrags ausschöpft – und sofern es tarifvertraglich vorgesehen ist. Wurde bereits ein anderer Durchführungsweg gewählt, besteht der Anspruch auf eine Riester-geförderte Variante nur in Höhe der Differenz von maximaler Förderung und bisher in Anspruch genommener Förderung. So könnten Beiträge in diesem Umfang in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt werden.


Versteuerung

Arbeitnehmer:
Seine Beiträge können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Die Auszahlung ist hingegen vollständig steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Darüberhinaus können weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei eingezahlt werden, wie bei der Direktversicherung auch. Diese Zahlungen sind allerdings sozialversicherungspflichtig.

Arbeitgeber:
Lohnsteuernebenkosten können eingespart werden. Seine Beiträge sind außerdem als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.


Bei Arbeitgeberwechsel

Wenn der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet und einen so genannten unverfallbaren Anspruch hat, so wird ihm der Pensionsplan übertragen. Er kann die Beiträge dann entweder selbst weiter tragen oder vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen.
Ein unverfallbarer Anspruch ist das Recht auf Leistung des Pensionsfonds,
wenn man als Arbeitnehmer die Beiträge selbst finanziert hat oder
wenn der Arbeitgeber die Beitragszahlungen geleistet hat, die Zusage seit mindestens fünf Jahren besteht und der Arbeitnehmer dabei 25 Jahre (bei Zusagen ab 2009) bzw. 30 Jahre (bei Zusagen vor 2009) alt ist. Damit diejenigen, die eine Zusage zwischen 2001 und 2008 erhalten haben, nicht schlechter gestellt werden, existiert für sie eine Übergangslösung.


Worauf Sie achten sollten

Riestern
Für eine Riester-Förderung ist es unabdingbar, dass die Beiträge aus dem Nettoeinkommen entrichtet werden, da diese schon versteuert sind.

Mitbestimmungsrecht
Prüfen Sie, ob es Ihnen möglich ist, die Anlagen mitzubestimmen bzw. Schwerpunkte zu setzen. Hier kann die Anlagestrategie, das Portfolio oder Investment gewählt werden. Außerdem ist wichtig, ob diese Festlegung noch geändert werden kann: Man unterscheidet Shift- und Switch-Möglichkeiten. Eine Shift-Option ist dabei das Umschichten des Vermögens in andere Anlagen, während die Switch-Option das Anlegen künftiger Einzahlungen in einer andere Anlageform meint.

Ablaufmanagement
Zudem gibt es ein so genanntes Ablaufmanagement. Hier wird die Anlagestrategie dem Alter des Sparers angepasst. So wird in jungen Jahren etwas risikofreudiger investiert, um mehr Rendite zu erzielen, während im Alter eher auf Nummer sicher gegangen wird. Ein flexibles Angebot sollte dabei alternative Wege zulassen und so bspw. eine risikoscheue Anlagestrategie im Alter nicht zwingend vorschreiben.

Garantierente
Lassen Sie sich außerdem darüber in Kenntnis setzen, ob eine Garantierente gewährt wird, das heißt, ob Ihnen ein fester Rentenfaktor zugesichert wird. Er ist ausschlaggebend für die Höhe der später zu zahlenden Rente. Dies ist eine zusätzliche Leistung und kostet dementsprechend auch extra. Wird keine Garantierente gewährt, kann sich Ihre spätere Rente mit zunehmendem Alter verringern.

Zusätzliche oder integrierte Leistungen
Achten Sie darauf, ob Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vorgesehen sind, ob sie zusätzlich vereinbart werden müssen bzw. welche Kosten dies aufwirft. Außerdem sollte Sie interessieren, ob Sie sich beitragsfrei stellen lassen können. Wenn die Absicherung Ihrer Angehörigen für Sie ein Thema ist, sollten Sie sich nach dem Hinterbliebenenschutz erkundigen. Hier gibt es verschiedenste Möglichkeiten, die zusätzlich vereinbart werden können. Man kann ihn hingegen auch völlig weglassen, wenn man das Todesfallrisiko beispielsweise mit einer günstigen Risikolebensversicherung abdecken möchte. Das senkt Kosten Ihrer Altersvorsorge.

Kostengrundlage
Informieren Sie sich darüber, auf welcher Grundlage die Kosten berechnet werden (Bemessungsgrundlage). Sie können nämlich auf Basis der Beiträge, des Fondsvermögens oder auf Basis beider bemessen werden. Es kann also sein, dass sich Kosten mit steigenden Kursen erhöhen. Und es kann sein, dass Gebühren je Beitrag anfallen. Wenn Sie eine Anlagestrategie gewählt haben, die vornehmlich in Aktienfonds investiert, so können Sie ebenfalls mit höheren Kosten rechnen, können dafür aber auch auf höhere Gewinne hoffen.

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