Job-Wechsel: betriebliche Altersvorsorge mitnehmen
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Im Schnitt wechseln die Deutschen eher selten den Arbeitsplatz und sind sich deshalb ihrer betrieblichen Altersvorsorge relativ sicher. Beim Jobwechsel gibt es jedoch einiges zu beachten.
Seit ein paar Jahren haben Angestellte das Recht darauf einen Teil ihres Gehaltes umzuwandeln und so neben der gesetzlichen und privaten Rente auch über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen.
Gedanken sollten sich Versicherte nur machen, wenn sie den Job wechseln. Dies geschieht durchschnittlich gar nicht so häufig, wie oft vermutet wird. Die Deutschen wechseln laut einer Studie im Schnitt nur alle 11 Jahre ihren Arbeitsplatz. Doch falls dies doch der Fall ist, zum Beispiel aufgrund besserer Karrierechancen, dann muss der Arbeitnehmer sich hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge und Arbeitgeberwechsel über einige Dinge bewusst sein.
So hat der Angestellte beispielsweise kein Rechtsanspruch auf die Weiterführung des Vertrages, jedoch aber auf das bisher angesparte Kapital. Dieses kann dann beim neuen Arbeitgeber in einen neuen Vertrag eingezahlt werden.
Problematisch gestaltet sich diese Sache allerdings, wenn man sich beim ersten Abschluss auf Kuppelprodukte eingelassen hat. Denn diese Kombination muss der neue Chef nicht zwangsläufig anbieten und so kann es passieren, dass man beim Jobwechsel eine beinhaltete Berufsunfähigkeitsversicherung neu abschließen muss. So wird dann erneut eine Gesundheitsprüfung fällig, die nach einigen Jahren schon ganz anders aussehen kann als beim ersten Test.
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