Betriebliche Altersvorsorge- Versicherer kooperiert mit Pensionsfonds
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Die betriebliche Altersvorsorge erweist sich grundsätzlich als geeignetes Instrument, neben der gesetzlichen Rente auch einen Anspruch auf eine zusätzliche lebenslange Rente zu erwerben. Der Pensionsfonds ist in erster Linie für Betriebe und Unternehmen geeignet, die eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter an einen bestimmten Versorgungsträger auslagern wollen. Die AXA Versicherung will nun mit dem Deutschen Pensionsfonds in Kooperation gehen.
Beiträge für den Pensionsfonds können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung oder sogar von beiden Seiten gemeinsam finanziert werden, wobei die Auszahlung in Form einer Rente gewährleistet wird. Der Pensionsfonds ermöglicht Betrieben eine lohnsteuerfreie Übertragung von Pensionsverpflichtungen, wobei die Zusagen für die Mitarbeiter in der ursprünglichen Form bestehen bleiben. Arbeitnehmer können somit einen Leistungsanspruch gegen den Versicherungsträger geltend machen, auch wenn der extern eingesetzt wird.
Mit dieser Altersvorsorgeform sorgte der Gesetzgeber vor sieben Jahre für die Grundlagen, die Versorgungsverpflichtungen der Betriebe auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Seit 2002 ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Die Auslagerung der Altersvorsorge an einen externen Versorgungsträger eignet sich insbesondere für Unternehmen mit wenigen Angestellten, um den Verwaltungsaufwand zu relativieren. Die AXA Versicherung geht nun mit dem Deutschen Pensionsfonds in Kooperation, um die betriebliche Altersversorgung zu gewährleisten.
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