Öltank- Haftpflichtversicherung befreit nicht von eigenen Verfehlungen
100% kostenlos
Wer einen Öltank besitzt, muss sich ausreichend absichern. Dringen Erdöl oder andere Stoffe ins Erdreich ein, die das Grundwasser verunreinigen, entstehen fast immer hohe Kosten. Grundsätzlich deckt eine Öltank-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ab, wenn Schäden eintreten.
Wenn es in einem Mietvertrag ausdrücklich verankert ist, können auch Mieter haftbar gemacht werden. Daher sollte man sich frühzeitig mit den Mietbedingungen auseinander setzen, denn Öltanks sind nur begrenzt haltbar und bedürfen einer kontinuierlichen Wartung.
Kommt es dennoch durch einen leck gewordenen Tank zu einem Schaden, haftet der Besitzer mit seinem kompletten Vermögen. Unabhängig, wer letztendlich dafür verantwortlich gemacht werden muss, bleiben die Kosten immer am Eigentümer hängen. Auch kleine Mengen Öl können verheerende Schäden anrichten; dann muss das Grundwasser gereinigt werden und auch die Schäden am Haus gehen auf das Konto des Eigentümers. Wurde jedoch eine Öltank- Haftpflichtversicherung abgeschlossen, tritt dafür der Versicherer ein.
Ist ein Schaden eingetreten, wird die Versicherung zunächst überprüfen, ob die Schadenersatzpflicht berechtigt ist und kann auch unberechtigt erhobene Ansprüche abwehren. Wichtig ist, sich mit einer ausreichenden Deckungssumme zu versichern. Das Fassungsvermögen des Tanks nimmt einen besonderen Einfluss auf die Beitragshöhe, aber auch die Tatsache, ob der Tank oberirdisch oder unterirdisch aufgestellt ist.
All diese Kriterien müssen Beachtung finden, denn nicht jeder weiß, wie wichtig ein umfassender Schutz eines Öltanks ist.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Öltank-Haftpflichtversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Öltank-Haftpflichtversicherung
Warum braucht man für den Tank eine Extra-Haftpflichtversicherung?
Kann man nicht den Schaden selbst begleichen, falls es dazu kommt?
Gibt es bei der Öltank-Haftpflichtversicherung auch Ausschlüsse?
