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Der Versicherungsschutz beginnt bei den Einzelverträgen in der Regel mit dem Arbeitsbeginn auf der Baustelle (Entladen der Teile). Sollte es sich um Rahmenverträge handeln, so ist für dem Versicherer ebenfalls Montageort und Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das Laufzeitende ist dann die Abnahme des Objekts durch den Auftraggeber. Dies muss der Versicherung ebenfalls mitgeteilt werden.

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