Maschinenversicherung
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Wann leistet die Maschinenversicherung?
Manchmal kann eine kleine Fehlbedienung oder Unachtsamkeit bereits Fehlfunktionen auslösen oder die Maschine gar beschädigen. Schäden durch Fehlbedienen, Fahrlässigkeit, sogar Mutwilligkeit, Diebstahl, Konstruktionsfehler, Materialfehler und andere Schäden durch menschliches bzw. technisches Versagen oder höherer Gewalt werden abgedeckt.
Die Sachschäden an den Maschinen müssen auf den im Vertrag definierten Betriebsgrundstücken oder Einsatzgebieten entstanden sein. Wenn Schäden durch Verschleiß entstehen, leistet die Maschinenversicherung nicht.
Besonderheiten
Bei stationären Maschinen gilt das Bedingungswerk der Allgemeinen Maschinen Versicherungsbedingungen (AMB). Der Versicherungsschutz gilt auch für Öle oder Gase als Bestandteile der Maschine sowie Röhren, Datenträger (wenn sie nicht auswechselbar sind, wie eine Festplatte) und Systemdateien.
Bei fahrbaren Maschinen existieren zusätzliche Risiken. Es gilt das Bedingungswerk der ABMG (für Baugeräte und sonstige fahrbare Geräte).
Versicherungssumme
Sie können entweder pauschal oder einzeln versichern. Für die Versicherungssumme ist der Neuwert der Maschinen maßgebend.
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Wer benötigt eine Maschinenversicherung?
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Welche Schäden umfasst der Versicherungsschutz?
