Bei Kündigung der Lebensversicherung nun höherer Rückkaufswert
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Die Regelung des neuen Versicherungs-Vertragsgesetzes (VVG) kommt dem Verbraucher zugute, denn eine frühe Vertragskündigung führt nun zu einem höheren Rückkaufwert, als es vorher der Fall war. Darüber hinaus wird dadurch verhindert, dass ein Versicherer Profit aus der Kündigung schlagen kann. Doch was bringt nun mehr: kündigen oder verkaufen?
Unter dem Versicherungsvertragsgesetz gibt es eine Veränderung bezüglich des Rückkaufwertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Das ist die Summe, die der Versicherer bei Kündigung des Vertrags dem Versicherungsnehmer auszahlt. Die Regelung betrifft nur ab 2008 abgeschlossene Verträge.
Regelungen vor 2008 und seit 2008
Wessen Vertrag vor dem 01.01.2008 geschlossen wurde, erhält bei Kündigung seiner Kapital-Lebensversicherung lediglich den Zeitwert. Der Gesetzgeber hat nun jedoch für Verträge nach diesem Stichtag festgelegt, dass nicht der Zeitwert, sondern das Deckungskapital relevant ist. Das Deckungskapital besteht aus der Summe aller bislang gezahlten Beiträge, abzüglich der Kosten und muss mit dem Garantiezins der Versicherung verzinst werden. Es erhöht sich jährlich zusätzlich um die Überschussbeteiligung.
Die angeführten Kosten, welche das Deckungskapital verringern, sind Kosten für Abschluss (Provision) und Verwaltung der Versicherung. Sie müssen eindeutig beziffert sein und werden auf die ersten fünf Jahre nach Abschluss der Police gleich verteilt. Bislang wurden diese Kosten oftmals komplett von den ersten Beiträgen (oft die ersten zwei Jahre) beglichen, wodurch sich also im dritten Jahr überhaupt erst ein Rückkaufwert ergab.
Der Gesetzgeber hat nun festgelegt, dass bei Kündigung einer ab 2008 abgeschlossenen Lebensversicherung zumindest dieses Deckungskapital ausgezahlt werden muss. Natürlich kann ein Versicherer mit seinen Versicherungsnehmern auch einen höheren Rückkaufwert vereinbaren.
Wer keine Kapital-Lebensversicherung, sondern bspw. eine fondsgebundene Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung besitzt, für den gilt die neue Regelung nicht.
Trotz des neuen Gesetzes ist eine Kündigung der Versicherung ein Verlustgeschäft. Besonders bei früh gekündigten Verträgen ergibt sich nur ein enttäuschender Rückkaufwert. Wer mehr erwartet, sollte es auf dem Zweitmarkt versuchen und seine Lebensversicherung verkaufen.
Der Gesetzestext kann hier nachgelesen werden.
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