Ratgeber Lebensversicherung verkaufen/beleihen
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Lesen Sie hier mehr über diese Themen:
- Warum ist es ungünstig, die Lebensversicherung zu kündigen?
- Zweitmarkt
- Verkaufsbedingung
- Todesfallabsicherung trotz Verkauf?
- Abgeltungssteuer
- Alternativen
Warum ist es ungünstig, die Lebensversicherung zu kündigen?
Die Versicherungen zahlen einen „Rückkaufwert“. Dieser ist meist geringer, als die eingezahlten Beiträge und berechnet sich durch Abzug von Abschläge von der bereits eingezahlten Beiträgen. Bei der fondsgebunden Lebensversicherung wird nur der Tageswert der Fondsanteile berücksichtigt. Demnach ist der Zeitpunkt der Kündigung ausschlaggebend über die zu erwartende Erstattung.
Außerdem gibt es ein weiteres Problem: die Zillmerung. Gezillmerte Tarife oder Versicherungen bedeuten, dass praktisch keine der in den ersten Jahren gezahlten Beiträge, angespart werden können. Diese begleichen die Abschlusskosten, also Provision für den Makler und Verwaltungskosten. Bei manchen Versicherungen werden diese Kosten auch über die Jahre verteilt und somit nur anteilig von den Beiträgen abgezogen. Werden die ersten Beiträge hierfür verwendet, wie oben beschrieben, bekommt man bei einer sehr frühen Kündigung im Prinzip fast nichts wieder.
Die Gründe, warum Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung loswerden wollen, sind vielfältig. Häufig ist es jedoch das Problem, die Beiträge nicht mehr finanzieren zu können. Hier sind ein paar Alternativen:
Lebensversicherungen als Second Hand Ware? Das ist gängige Praxis. Der so genannte Zweitmarkt ist ein Markt, auf welchem Lebensversicherungspolicen gehandelt werden.
Versicherungsnehmer verkaufen hier ihre Versicherungsverträge (Policen), damit sie nicht den wenig lukrativen Weg der Kündigung gehen müssen. In diesem Falle würde die Versicherung den beschriebenen Rückkaufwert zahlen.
Dabei ist der Verkauf immer günstiger, als die Kündigung. Man erhält dabei immer etwas mehr, als die Versicherung zahlen würde. Die Auszahlung des Kaufpreises ist steuerfrei.
Aber sie nehmen nicht jeden: Die Police darf maximal noch eine Laufzeit von 15 Jahren haben und einen Mindestrückkaufwert von 10.000 Euro. Holen Sie unbedingt Vergleichsangebote von anderen Händlern ein!
Todesfallabsicherung trotz Verkauf?
Meist bleibt die Todesfallabsicherung nach dem Verkauf erhalten! So bekommen Ihre Angehörigen im Falle Ihres Ablebens dennoch das Geld aus der Versicherung ausgezahlt.
Aber wer macht denn sowas? Zunächst hört es sich unglaublich an: Man verkauft eine Sache und erhält neben dem Kaufpreis auch noch Jahre später eine Riesensumme? Klingt nach einem ziemlich naiven Käufer. Aber dem ist ganz und gar nicht so: Fonds kaufen diese Policen. Sie steigen in Ihren alten Vertrag ein und tun so, als wären sie Sie. Die Rechnung ist dabei diese: Der Versicherer zeigt dem Fonds auf, welche Summe der Versicherungsnehmer (nun also der Fonds) ausgezahlt bekäme, wenn der Versicherte (Sie; also derjenige, der die Police verkauft hat) nicht stirbt. Diese Summe ist die Ablaufleistung. Wäre der Verkauf nicht vollzogen worden, hätte die Versicherung Ihnen diese Summe gezahlt. Sie beinhaltet die Beiträge und erwirtschafteten Überschüsse. Das Problem besteht darin, dass niemand vorhersehen kann, wie hoch die Überschüsse ausfallen. Es gibt jedoch Erfahrungswerte, die also angesetzt werden, um zu kalkulieren, was der Fonds im Falle des Kaufes am Laufzeitende bekäme. Diese Summe ist – oder sollte zumindest – weit größer sein, als die Aufwendungen, die der Fonds mit Ihrer Police hat. Das ist also der Kaufpreis, den er Ihnen dafür gezahlt hat, und die Beiträge, die er an Ihrer Stelle weiter an die Versicherung gezahlt hat.
Problem Nr. 1: Was ist, wenn es am Kapitalmarkt eng wird? Dieses Problem ist nun aufgetreten. Der Börsencrash bspw. wird daran Schuld sein, dass die Überschüsse von den Versicherern einbehalten werden müssen. Entsprechend weniger kann später ausgezahlt werden.
Problem Nr. 2: Diese Rechnung ist noch etwas komplizierter. Denn die Erträge der einzelnen Policen, auf welche eine Ablaufleistung gezahlt wird, müssen die zu zahlenden Todesfallleistungen übersteigen. Das Plus ist dann der Gewinn des Fonds, den dieser wiederum an seine Anleger auszahlt. Wenn Problem Nr. 1 eintritt, ist dieser natürlich entsprechend gering. Problem Nr. 2 kann hingegen kalkuliert werden. Denn anhand der Sterbetafel kann das Sterberisiko bzw. die Lebenserwartung prognostiziert werden. Ein viel größeres Problem ergibt sich, wenn aus irgendwelchen Gründen mehr Menschen sterben, als berechnet.
Bislang war nur die Kündigung einer Lebensversicherung steuerpflichtig. Dann musste Kapitalertragssteuer bei vorzeitiger Kündigung gezahlt werden, also wenn die Police weniger als 12 Jahre bestand und der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Ab 2009 muss allerdings Abgeltungssteuer bei Kündigung und Verkauf einer Lebensversicherung gezahlt werden, die noch keine 12 Jahre bestand und bei welcher der Versicherte jünger als 60 ist. Bei einer Kündigung, welche die Bedingungen hingegen erfüllt (Police älter als 12 Jahre, Versicherter älter als 60), werden die Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert, wie auch im regulären Auszahlungsfall. Bei einem Verkauf hingegen, wird in jedem Fall Abgesltungssteuer fällig. Ab 2009 ist also der Verkaufserlös der Police geringer, als vorher.
Wenn Sie nicht verkaufen wollen, stehen Ihnen noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Beitragsbefreiung – manchmal ist sie aber erst ab einer recht großen Mindesteinzahlung möglich
2. Laufzeitverkürzung – muss nicht einmal mit Kosten verbunden sein
3. Beleihung oder Policendarlehen – Sie erhalten ein Darlehen aus der Versicherungssumme. Hierauf entfallen Zinsen. Entweder zahlen Sie in Raten zurück oder erhalten bei Auszahlung eine um die ausstehenden Raten gekürzte Summe (Tilgung im Versicherungsfall). Achtung: manche Versicherer bestehen auf eine Tilgung innerhalb von zwei bis fünf Jahren. Ins dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
4. Dynamisierung streichen – wenn Sie die Versicherung wegen Zahlungsschwierigkeiten loswerden wollen, können Sie die Dynamik rausnehmen lassen. Das verkleinert die Beiträge.
5. Beiträge jährlich zahlen – wenn Sie vorher monatlich gezahlt haben, verringert auch das in der Regel die Beiträge
6. Rückkauf der Versicherung – keine gute Alternative, aber leider immer noch viel zu häufig praktiziert.
Lebensversicherung Verkauf
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