Kündigung Lebensversicherung: keine Nachzahlung auf Rückkaufwerte
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Der BGH hat bzgl. den Rückkaufwerten der Lebensversicherung ein Urteil zugunsten der Versicherungen gefällt. Demnach können Kunden, die ihre Police vor 2005 gekündigt haben nicht mit einer Nachzahlung auf ihre Rückkaufwerte rechnen.
Versicherte die vor 2005 ihre Lebensversicherung vor Ablauf des Vertrages gekündigt haben, bekamen nur eine niedrige Rückvergütung heraus. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2001 und im Jahr 2005 in diesem Fall zugunsten der Versicherten das Urteil gefällt, dass künftig höhere Rückkaufwerte bei vorzeitiger Kündigung zu zahlen seine.
Auf Grundlage dieser Urteile ist die Verbraucherzentrale Hamburg vor den Bundesrichter gezogen, um auch für Kunden, die vor 2005 ihre Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt hatten, diese höheren Rückkaufwerte zu erstreiten. Der BGH jedoch befand, dass mögliche Ansprüche nach fünf Jahren verjähren. Die Kunden befanden, dass ihre Verjährungsfristen erst nach dem BGH-Urteil angefangen haben, da sie ja zuvor ihre Ansprüche nicht geltend hätten machen können. Das Gericht urteilte jedoch zugunsten der Versicherer mit der Begründung, dass Verjährungsfristen in dem Jahr begännen, in dem der Rückkaufwert angerechnet wurde.
Dahingehend ist ein Lebensversicherung Verkauf anstatt einer Kündigung eine noch weitaus günstigere Variante, vorausgesetzt es besteht eine Nachfrage danach. Policehändler zahlen meist mehr als den reinen Rückkaufwert. Der Grund für die Kündigung oder den Verkauf einer Lebensversicherung spielt oft eine entscheidende Rolle für diese Entscheidung. Handelt es sich hierbei nur um einen kurzen finanziellen Engpass, sollte sich der Versicherte überlegen, ob nicht ein Policedarlehen langfristig nicht die bessere Entscheidung ist.
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