Verkauf von Lebensversicherungen günstiger als Kündigung

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Die Kündigung einer Lebensversicherung erweist sich für deren Inhaber oft als Nachteil, denn so erhält oft nur den Rückkaufwert und kann Verluste steuerlich nicht geltend machen. Der Verkauf einer Police ist hier die bessere Alternative.

Deutschland gehört zu den europäischen Ländern, mit den höchsten Umsatzeinnahmen durch Lebensversicherungen. Doch das Fazit ist desillusionierend, denn im Durchschnitt werden von allen abgeschlossenen Lebensversicherungen nicht einmal 50 Prozent bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten. Gründe gibt es dafür viele – zu den ausschlaggebenden zählen wohl Krankheit und Arbeitslosigkeit. Aber auch Kapitalanlagen, die mehr Rendite versprechen sind oft der Anlass, um seine Kapitallebensversicherung aufzulösen.
Doch Kündigungen bedeuten für die Versicherungsnehmer oft hohe Verluste. Denn dabei erhält man nur den derzeitigen Rückkaufwert und Kosten wie Prämienzahlungen bei Vertragsabschluss und Vertriebsgebühren sowie auch Überschussbeteiligungen gehen verloren.
Die Lösung kann hier ein Verkauf der Lebensversicherung sein. Gewerbliche Händler bieten meist mehr als den bloßen Rückkaufwert. Doch im Hinblick auf die momentan nur geringen Renditen, lässt auch das Interesse der Käufer merklich nach. So sollten Versicherte vor dem Verkauf prüfen, ob eine Beleihung der Police nicht sinnvoller ist oder nach alternativen Angeboten Ausschau halten. Auch die steuerlichen Folgen einer Kündigung oder eines Verkaufs sollten bedacht werden. Denn der Verlust kann beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden. Hier sind Verkäufer allerdings gegenüber den Kündigenden wieder im Vorteil.
Bei allen Lebensversicherungen die bis 2004 abgeschlossen wurden und bei denen eine Laufzeit von 12 Jahren nicht eingehalten wurde, müssen die Gewinne versteuert werden. So erfolgt auf die Einnahmen eine 25 prozentige Abgeltungssteuer, egal ob mit der Kündigung ein hoher wirtschaftlicher Schaden für den Versicherten einher ging oder nicht. Aus diesem Grund ist ein Verkauf für Altpolicen die bessere Alternative. Diese finden auf dem Kapitalmarkt auch ein höheres Interesse, insbesondere dann, wenn nur noch eine kurze Restlaufzeit und eine hohe Ablaufleistung bestehen. Allerdings liegen die Kaufangebote meist nicht sehr viel höher als der Rückkaufwert. Doch kann die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der niedrigen Summe der gezahlten Prämien als Verlust steuerlich geltend gemacht werden, wenn die 12 Jahre nicht vollendet wurden. Damit erweist sich ein Verkauf auf jeden Fall günstiger als eine Kündigung.
Bei Policen die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge entscheidend. Verluste die hier eingefahren werden können Erträge während der Laufzeit verkleinern und somit auch die Steuerlast mindern. Allerdings können diese Verluste mit anderen Kapitaleinnahmen über die Steuererklärung verrechnet werden und der Versicherte erhält die zu viel bezahlte Steuer zurück. Der Verkauf von Neupolicen erweist sich allerdings schwierig, da Aufkäufer aufgrund der erst kurzen Laufzeit meist kein Interesse an diesen haben. Erfolgt trotz dessen ein Verkauf und ist dieser wirtschaftlich ein Verlust für den Verkäufer, dann kann er diesen ebenfalls wie bei einer gekündigten Police steuerlich geltend machen.

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