Individueller Vertragsabschluss bekommt große Bedeutung

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Soll die Lebensversicherung gekündigt werden, gilt laut neuem Versicherungs- Vertragsgesetzes die Widerrufsfrist von 30 Tagen. Doch entscheidend ist hierbei auch, nach welchem Modell der Versicherungsnehmer seinen Vertrag abgeschlossen hat.

Neu und verbraucherfreundlich ist in jedem Falle, dass das früher geltende Policenmodell abgeschafft wurde. In der Vergangenheit war es meist so, dass der Antragsteller den Vertrag unterzeichnet hatte und erst danach die Police erhielt.
In der Regel gelten zwei Varianten. Das Antragsmodell teilt dem Antragsteller alle Versicherungsbedingungen mit wie auch alle gesetzlichen Grundlagen- und dies, bevor die Unterschrift erfolgt. Die Widerrufsfrist beginnt dann mit dem Erhalt des Versicherungsscheines.
Das so genannte Invitatiomodell basiert auf der Grundlage, dass der Antragsteller eine Versicherungsgesellschaft auffordert, ein entsprechendes Angebot zu machen. Alle benötigten Angaben für den jeweiligen Versicherungsvertrag werden dann dem Versicherer mitgeteilt, zu denen auch das Beantworten gesundheitsrelevanter Fragen gehört. Erst dann bekommt der künftige Kunde vom Versicherer eine Offerte mit allen Daten, die sich auf den individuellen Vertrag beziehen. Innerhalb einer Frist, meist von 14 Tagen, kann der mögliche Kunde dann diesen Vertrag annehmen. Von da an wird eine vertragliche Bindung eingegangen und die Widerrufsfrist beginnt.


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