Raus aus der Versicherung- bestimmte Kriterien müssen eingehalten werden

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Wer Geld einsparen will, muss von Zeit zu Zeit sein Versicherungsdepot sichten. Will man sich von einer teuren oder überflüssigen Versicherung trennen, ist dies nur schriftlich möglich.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist es ratsam, einen Nachweis in Form eines Einschreibens oder beim Übersenden via Fax einen Sendebericht zu erbringen. In der Regel sollte das Versicherungsunternehmen den Eingang der Kündigung in schriftlicher Form bestätigen, wobei die Kündigungsfristen von der individuellen Vertragsart abhängig sind.
In diesem Zusammenhang können die Kriterien des neuen Versicherungs- Vertragsgesetzes greifen. Seit dem 1. Januar 2009 gilt, dass nicht mehr zwischen den so genannten Altverträgen, die bis zum Jahresende 2007 abgeschlossen wurden und den neu abgeschlossenen Verträgen ab 1. Januar 2008, unterschieden werden darf. Für alle Varianten hat nun das neue Gesetz Gültigkeit.
Demnach kann der Versicherungsnehmer die Möglichkeit nutzen, sich kurz nach Vertragsabschluss wieder davon zu distanzieren. Unabhängig von allen anderen Bedingungen bezüglich einer Lebensversicherung gilt ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Kein Widerrufsrecht besteht nur bei Sonderfällen. Besteht der Vertrag aus einem sofortigen Schutz, oder beinhaltet die Versicherungspolice eine Laufzeit von weniger als einem Monat, gelten anderen Bedingungen. Der Beginn dieser wichtigen Frist setzt in der Regel dann ein, wenn der Kunde alle Informationen bezüglich des Versicherungsschutzes erhalten hat und auch Kenntnis über das Widerrufsrecht besitzt- und dies grundsätzlich in schriftlicher Form. Wann der Neukunde all diese Informationen erhält, steht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsmodell einer Lebensversicherung.

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