Ab in' Urlaub: Auslandskrankenversicherung abschließen?

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Braucht man auf Reisen extra eine Auslandsreisekrankenversicherung oder reicht die Krankenversicherung auch aus? Das ist eine Frage, auf welche man die unterschiedlichsten Antworten findet. Wir sagen Ihnen, ob Sie die Police wirklich brauchen oder nicht.

Den Ratgeber können Sie sich hier auch herunterladen:
Ab in' Urlaub Auslandskrankenversicherung abschließen.pdf


Vor dem Urlaub denkt man an alles Mögliche: Sommer, Sonne, Strand und Meer, die Sonnencreme, das Kofferpacken, eventuell sogar an die Reiseapotheke. Hin und wieder durchdenkt man auch die Problematik der Reiseversicherungen, wie die Gepäckversicherung, die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Jedes Jahr wägen viele aufs Neue ab, ob sie sich die Geldausgabe schenken oder die Urlaubs-Policen doch abschließen sollen. Und wie war das noch gleich mit dem Auslandskrankenschein? Gibt es den überhaupt noch? Und wenn ja: Wann braucht man ihn?

Damit Sie eine Sorge weniger haben, wollen wir Ihnen die Entscheidung für oder gegen die Reisekrankenversicherung leichter machen und Ihnen sagen, wie sich das mit dem Auslandskrankenschein verhält. So können Sie beruhigt in den Urlaub starten.

Zunächst ist wichtig, wie Sie krankenversichert sind:

- Sind Sie privat krankenversichert? Dann sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachsehen, wie weit der Versicherungsschutz reicht (in der Regel weltweit) und ob der Krankenrücktransport aus dem Ausland mit vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, ist das wunderbar. Sie können sorgenfrei verreisen! Ist dem nicht so, sollten Sie diese Leistungen noch versichern lassen.

- Sind Sie gesetzlich versichert? Dann sollten Sie weiterlesen. Denn hier ist die Lage etwas komplizierter. Entscheidend ist Ihr Urlaubsland. Wo befindet es sich?


1. Reisen in die EU
2. Reisen in EU-Nachbarstaaten
3. Fernreisen
4. Urlaub in Deutschland und auf deutschen Inseln
5. längere Auslandsreisen



1. Reisen in die EU

Das sind Reisen nach: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn, in das Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und zum griechischen Teil Zyperns. Zur EU zählen außerdem Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie die Canarischen Inseln, Madeira und die Azoren.

Ist Ihr Reiseziel dabei, so können Sie Ihre Chipkarte, auch Versichertenkarte oder EHIC (European Health Insurance Card) genannt, nutzen. Das bedeutet, dass Sie über Ihre Krankenkasse Krankheitskosten abrechnen können, die in diesen Ländern entstanden sind. Sie benötigen hier keinen Auslandskrankenschein mehr.
Aber Sie müssen wissen, dass Ihre Krankenkasse nur das erstatten wird, was sie in Deutschland auch bezahlt. Was sich zunächst unproblematisch anhört, könnte zu einem ziemlichen Problem werden. Denn der behandelnde Arzt im Ausland weiß in der Regel nicht, wofür Ihre Kasse daheim aufkommen wird. Er wird sie behandeln, wie jeden seiner Patienten auch. So kommt es zu den Berichten von Reisenden, deren Behandlung im Ausland mehrere tausend Euro teuer war, wovon die Kasse später jedoch nur wenige hundert übernommen hat. Schlimmer noch ist es, wenn ein Krankenrücktransport nötig wird. Der ist sehr kostenintensiv und wird von keiner Kasse bezahlt – unabhängig vom Reiseland.
Weil die Ausgleichszahlungen immens hoch ausfallen können und der Krankenrücktransport nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, raten Krankenkassen sogar selbst zum Abschluss der Auslandskrankenversicherung. Die Police ist schon für wenige Euro erhältlich.
Sollte der Krankenrücktransport in Ihrem konkreten Fall bereits abgesichert sein, bspw. durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, der diesen Dienst mit anbietet, und sollten Sie das Risiko der hohen Ausgleichszahlungen auf sich nehmen wollen, können Sie auch auf eine Auslandskrankenpolice verzichten.

2. Reisen in EU-Nachbarstaaten

Ob Ihre Krankenkasse Ihnen in den EU-Nachbarstaaten Versicherungsschutz bietet, hängt davon ab, ob mit Ihrem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht und ob dieses Land im Europäischen Wirtschafts-Raum (EWR) liegt. Die Chipkarte, wie oben beschrieben, reicht im EU-Ausland. Doch nicht jedes europäische Land ist in der EU, wie bspw. die Schweiz. Sollte Ihr Reiseland in der Liste unter 1. nicht aufgeführt sein, aber im EWR sein, so genügt auch hier die Chipkarte. Sollte es nicht im EWR liegen, so genießen Sie hier nur dann Krankenversicherungsschutz, wenn Sie bei Ihrer Kasse einen Auslandskrankenschein angefordert haben.

→ Diese europäischen Länder sind nicht in der EU, aber im EWR (Sie brauchen keinen Auslandskrankenschein): Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Slowenien. Darüber hinaus benötigt man seit 2009 auch in Kroatien keinen Auslandskrankenschein mehr!

→ Diese EU-Nachbarstaaten sind nicht im EWR und erfordern einen Auslandskrankenschein: Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei und Tunesien.

Auch überall dort, wo Sie über die Chipkarte oder den Auslandskrankenschein Krankenversicherungsschutz erhalten, ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig. Denn Ihre Krankenkasse wird keine Zusatzkosten, wie bspw. Krankenrücktransport, erstatten. Auch für privat abgerechnete Leistungen kommt sie nicht auf (in vielen Ländern gibt es nur eine private Krankenversicherung). So sind Sie nur bei Abschluss der Zusatzpolice vor hohen Eigenanteilen bzw. der vollständigen Selbstzahlung sicher. Sogar die Krankenkassen empfehlen ihren Mitgliedern den Abschluss der Police, weil der eigene Schutz nicht ausreichend ist.

3. Fernreisen

In allen Ländern, die zuvor nicht benannt wurden (das ist auch der türkische Teil Nord-Zyperns!), genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann Ihnen nur eine Auslandskrankenversicherung Schutz bieten. Ohne die Police zahlen Sie alle medizinischen Maßnahmen selbst.
Bitte erkundigen Sie sich auch nach notwendigen Impfungen, die Ihr Reiseziel erfordert. Nützliche Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (unter den medizinischen Hinweisen) oder im Tropeninstitut in Ihrer Nähe.

4. Urlaub in Deutschland und auf deutschen Inseln

Wer innerhalb Deutschlands, also auch auf deutschen Inseln, Urlaub macht, der benötigt keine Reisekrankenversicherung. Ihre gesetzliche Krankenversicherung genügt.

5. längere Auslandsreisen

Dauert Ihre Reise länger, als ein gewöhnlicher Urlaub, so sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen. In der Regel benötigen Sie für längere Auslandsaufenthalte eine Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherung können Sie für verschiedene Zeiträume abschließen.


Wenn Sie eine günstige Auslandskrankenversicherung suchen, dann machen Sie den Versicherungs-Vergleich.

Mehr Informationen über Versicherungen für die Reise erhalten Sie in unserem Ratgeber Sommer, Sonne... Versicherungsschein!


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