Ratgeber Krankenzusatzversicherung

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Hier können Sie sich über folgende Themen informieren:

- Versorgungslücken
- Wer kann eine Zusatzversicherung abschließen?
- Leistungen
- Beiträge
- Über die Kasse abschließen?
- Worauf Sie achten sollten
- Kündigung
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Versorgungslücken

Versorgungslücken entstehen immer dann, wenn man eine Leistung benötigt, die jedoch nicht oder nur unzureichend durch das Angebot der Versicherung abgedeckt wird. Aber wo sind die Lücken?

Lücken durch Wegfall
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich nur an dem, was medizinisch unerlässlich ist. Außer dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist, bieten Krankenkassen auch zusätzliche Leistungen an. Aber hier wurde in der Vergangenheit viel gekürzt.
Ein Beispiel ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen. Hier benötigt man eine kieferorthopädische Behandlung, woran sich die Kassen einst beteiligten. Da die Behandlungskosten mehrere Tausend Euro ausmachen, benötigt man nun für diese Fälle eine neue Lösung. In diese Versorgungslücke fällt übrigens jeder über 18jährige Patient.
Ein weiteres Beispiel sind Brillen und Kontaktlinsen. Für Brillen gab es Kostenerstattung, zumindest aber mit Eigenanteil. Heute wird nur noch das Gestell bezahlt. Das klingt nicht besonders nachvollziehbar, wobei doch einige Optiker Gestelle für einen Euro verkaufen. Jeder Brillenträger weiß, dass das wahre Problem die Gläser sind. Je nach Stärke und Einschliff sind da schnell mehrere hundert Euro im Spiel.
Kontaktlinsen werden, bis auf besondere Fälle und bis zum Alter von 18 Jahren, nicht von der GKV erstattet. Früher war auch hier mehr zu holen. Wer also nicht das Budget für eine Brille hat und nicht auf den Kosten für Kontaktlinsen sitzen bleiben will, muss sich auch hier etwas überlegen.

Die Lösung für diese Probleme stellt eine Zusatzversicherung dar. Beachten Sie bei der Auswahl der gewünschten Leistungen, dass jede Leistung extra kostet. Aber prüfen Sie auch den ausreichenden Versicherungsschutz, damit es Ihnen nicht ergeht, wie manch einem privat Versicherten:

Lücken durch Ausschließen
Als PKV-Mitglied kann man seine Leistungen frei wählen (abgesehen vom Basistarif). Ganz den individuellen Wünschen angepasst, muss man nur für das zahlen, was man sich aussucht. Leistungen, die man sich hingegen nicht auswählt, stehen nicht zur Verfügung. Hieraus ergeben sich dann Versorgungslücken, wenn ausgerechnet eine ausgeschlossene Leistung gebraucht wird.

Lücken durch teilweise Abdeckung
Versorgungslücken treten auch dann auf, wenn sich die Krankenversicherer an bestimmten Behandlungen, Medikamenten oder Hilfsmitteln nur beteiligen. Die Versorgungslücke, für die der Versicherte dann aufkommen muss, ergibt sich also aus den Beteiligungen, abgezogen von den gesamten Kosten der medizinischen Leistung.
Sie kann aber auch auftreten, wenn bestimmte Konsequenzen einer Erkrankung nicht mit bedacht wurden.

Ein Beispiel soll die teilweise Abdeckung verdeutlichen:
Im Urlaub geschieht ein Unfall.

Fall 1: Die Behandlung findet vor Ort satt. Da in dem bereisten Land keine Zwei-Klassen Versorgung, wie in Deutschland praktiziert wird, erfolgt die Behandlung des gesetzlich Versicherten wie bei einem Privatpatienten. Die Krankenkasse ist aber nur bereit, die Leistungen für ihr Mitglied zu bezahlen, die sie in Deutschland auch übernehmen würde. Der Versicherte muss für die nicht abgedeckten Kosten aufkommen.

Fall 2: Die Unfallfolgen sind schwerwiegend. Tatsächlich muss das Unfallopfer zurück nach Deutschland transportiert werden, um hier entsprechend medizinisch versorgt werden zu können. Der Krankenrücktransport wird nicht vom Versicherungsträger übernommen. Er muss vollständig vom Versicherten bezahlt werden.

Fall 3: Der Unfall ereignet sich in einem Land oder einer Region, in der alternative Heilmethoden zur Behandlung verwandt werden, die in Deutschland nicht bekannt sind oder deren Wirkung von der Schulmedizin nicht anerkannt ist bzw. nicht als praxiserprobt gilt. Auch hier muss der Versicherte in die eigene Tasche greifen, denn die Krankenversicherung kommt nur für das auf, was in ihrem Leistungsumfang enthalten ist.


Mit einer Zusatzversicherung können Sie gezielt Versorgungslücken schließen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Zusatzversicherungen auf und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.


Wer kann eine Zusatzversicherung abschließen?

Sie ist ein zusätzliches Versicherungsprodukt, welches die Krankenversicherung ergänzt. Die Zusatzversicherung stellt dabei die optimale Möglichkeit, Versorgungslücken zu schließen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Mitglieder der gesetzlichen, als auch für Mitglieder der privaten Krankenversicherung.

Anders als bei der privaten Krankenversicherung, kann man eine Zusatzversicherung unabhängig von seinen Einkünften abschließen.

Allerdings kann es passieren, dass Sie nicht aufgenommen werden, wenn Sie eine an einer Krankheit leiden, die im Nachschlagewerk zu Ablehnungsdiagnosen steht. Lässt Ihr aktueller Gesundheitszustand darauf schließen, dass Sie die Zusatzversicherung nur abschließen wollen, um die Kosten für eine bevorstehende Behandlung ersetzt zu bekommen, werden Sie wahrscheinlich abgelehnt. So kann es sein, dass bspw. Erwachsene mit Zahnfehlstellungen keine Zahn Zusatzversicherung abschließen können, weil unterstellt wird, dass sie diese nur für die kieferorthopädische Behandlung zum Richten der Zähne abschließen und danach wieder kündigen. Vor einem solchen „Verlustgeschäft“ will sich die Zusatzversicherung schützen.

Bitte beantworten Sie alle Gesundheitsfragen, die Ihnen gestellt werden, gewissenhaft. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Ihren Arzt vorher. Sollte sich nämlich später herausstellen, dass Sie an einer Krankheit leiden, die bereits vor Abschluss bekannt war, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Wenn Sie privat vollversichert sind, sollten Sie prüfen, ob eine Zusatzversicherung für Sie vielleicht lohnender ist. Sollte dem so sein, beachten Sie bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer PKV die Portabilität Ihrer Altersrückstellungen und die einzuhaltenden Fristen.


Leistungen

Bei einer Krankenzusatzversicherung können Sie Ihr individuelles Leistungspäckchen selbst schnüren und wählen dazu genau die Leistungen aus, die Ihnen wichtig sind. Dabei sollten Sie beachten, dass jede Leistung extra kostet. Oder aber Sie wählen einen bestimmten Tarif, der die Leistungen beinhaltet, die Sie wünschen.

Dies sind die wichtigsten Krankenzusatzversicherungen:

Bitte beachten Sie bei einem Abschluss, dass Kosten für eventuell anstehende Behandlungen, nicht übernommen werden. Hat Ihr Arzt Ihnen also bereits vor Abschluss zu einer bestimmten Behandlung geraten oder hat er eine gewisse Diagnose gestellt, deren Behandlung Sie durch die Zusatzversicherung gern abgedeckt hätten, so können Sie damit rechnen, dass die Leistung hierfür ausgeschlossen wird.
Wird eine Vorerkrankung verschwiegen, kann das ernste Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz bedeuten.

Beachten Sie ferner, dass der Versicherungsschutz erst ein paar Wochen auf sich warten lassen kann. Er beginnt meist nicht sofort mit Unterzeichnung.


Beiträge

Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, wie bei der GKV. Auch gibt es keine Einkommensgrenze, ab welcher Sie erst Mitglied werden können. Die zu zahlenden Beiträge richten sich in der Zusatzversicherung nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen. Bei schweren oder noch nicht geheilten Erkrankungen können Beitragszuschläge erhoben werden, wenn die Krankheiten den Versicherungsschutz nicht bereits völlig ausschließen. Wie hoch die Zuschläge sind und wann diese erhoben werden, ist unterschiedlich. Hier sollten Sie unbedingt vergleichen, wenn Sie sich nicht bester Gesundheit erfreuen sollten.

Junge Versicherte genießen geringere Beiträge, wie bereits beschrieben. Daher sollten Sie prüfen, ob sich nicht bspw. der Eintritt in die Pflegezusatzversicherung für Sie lohnen könnte. Hier können Sie längerfristig profitieren, da die Beitragshöhe nicht mit den Jahren angepasst wird, sondern das Eintrittsalter ausschlaggebend ist.

Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.


Über die Kasse abschließen?

Gesetzliche Krankenkassen bieten zumeist Zusatzversicherungen ihrer Kooperationspartner (private Versicherungsunternehmen) an. Diese lohnen sich finanziell oft nicht. Stattdessen können Ihnen die Wartezeiten bis zum Einsetzen der Leistung verkürzt oder die Gesundheitsprüfung erlassen werden.
Prüfen Sie, wenn Sie sich für den Partner Ihrer Kasse entscheiden wollen, was mit der Zusatzversicherung passiert, wenn Sie die Kasse wechseln. Es kann sich als sehr sinnvoll herausstellen, Krankenversicherung und Zusatzversicherung streng von einander zu trennen. Es kann nämlich passieren, dass Sie eine neue private Krankenversicherung bei Kassenwechsel abschließen müssen.

Worauf Sie achten sollten

Vergleichen Sie Zusatzversicherungen intensiv. Nicht nur bei Zahnzusatzversicherungen sollten Sie den Angeboten unbedingt auf den Zahn fühlen! Lassen Sie dabei nicht nur von der Beitragshöhe leiten. Prüfen Sie die Produkte auch in Sachen tatsächlicher Leistungsumfang, eventuelle Leistungsausschlüsse und Kostenabdeckung auf Herz und Nieren:

Einige Tarife erweisen sich als Mogelpackung. Hier ist manchmal nicht alles drin, was man vermuten mag. So können bei einer Zahnzusatzversicherung auch mal kieferorthopädische Leistungen oder auch die Prophylaxe fehlen.

Achten Sie genau auf Leistungsbegrenzungen oder -ausschlüsse, damit Ihnen keine bösen Überraschungen drohen. Insbesondere Zusatzversicherer, die erst nach Vorleitung der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, sind kritisch zu betrachten. Wenn die GKV nämlich nicht leistet, wie bei Keramikfüllungen, kann sich die Zusatzversicherung eventuell auch aus der Affäre ziehen. Meiden Sie Tarife, bei denen im Leistungsfall nur geringer Prozentsatz gezahlt wird, wenn Sie nicht auf dem Rest sitzen bleiben möchten. Vorsicht auch bei Staffelungen. Hier gibt es Höchstgrenzen, in deren Rahmen Leistungen erbracht werden. Diese Grenzen erhöhen sich mit der Zugehörigkeit.

Ein weiteres Problem stellt die Kostenabdeckung dar. Wenn die Zusatzversicherer von einer 80- oder 100-prozentigen Abdeckung der Kosten reden, dann meinen sie meist nicht die komplette Übernahme der Kosten. Gemeint ist, sie zahlt 80 bis 100 Prozent bis zu einer Höchstgrenze oder aber das entsprechende Vielfache des Kassenfestzuschusses.

Leider ist das Vergleichen meist gar nicht so einfach. Die Leistungen variieren und die wichtigen Leistungsbeschreibungen sind nicht immer leicht verständlich. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, können Sie z.B. Ihren Arzt fragen oder sich an Verbraucherverbände wenden.


Kündigung

Wenn sich aus Ihrem Vertrag keine Mindestlaufzeit ergibt oder diese bereits abgelaufen ist, können Sie bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten entweder zum Ende des Versicherungs- oder des Kalenderjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Sollte Ihr Zusatzversicherer die Beiträge erhöhen, haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung – ungeachtet einer Mindestlaufzeit.

Bitte vergewissern Sie sich bei einem Wechsel, dass dieser auch wirklich für Sie lohnt. Da sich die Beiträge an der Situation bei Eintritt orientieren (Alter und Gesundheitszustand) und sie sich im Laufe der Jahre kaum ändern, kann es gut möglich sein, dass Sie bei Neuabschluss keinen günstigeren Tarif finden. Lassen Sie sich jedoch nicht nur von den Beiträgen leiten. Ein Vergleich kann Ihnen zum Beispiel auch aufzeigen, dass ein anderer Anbieter einen wesentlich besseren Versicherungsschutz bietet durch ein Mehr an Leistung oder eine höhere Kostenabdeckung.

Es scheint jedoch auch Versicherte zu geben, die ihre Versicherung gern kündigen möchten, weil sie finden, dass sie sie in der Vergangenheit nicht oft genug oder gar nicht in Anspruch genommen haben. Diesen Schritt sollte man sich dringend überlegen. Zum einen liegt der Grund in den oben genannten Konsequenzen bei Neuversicherung. Außerdem besteht der Nutzen der Zusatzversicherung, wie bei jeder Versicherung, darin, für den Bedarfsfall vorzusorgen. Mit anderen Worten: Man möchte sich hiermit ja für die Zukunft absichern. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es falsch, die Vergangenheit bei der Begründung anzuführen. Je älter man wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass man krank wird und Leistungen benötigt. Außerdem lohnt sich dann der damalige Eintritt und die damit verbundene jahrelange Beitragszahlung, während er bei einem Austritt völlig umsonst war. Genauso wenig würde man eine Unfallversicherung kündigen, weil man jahrelang unfallfrei war.
Sollten man es sich später anders überlegen und wieder eine Zusatzversicherung abschließen wollen, kann es sein, dass der aktuelle Gesundheitszustand gar keine Zusatzversicherung mehr zulässt.

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