Naturheilverfahren durch Zusatzversicherungen gedeckt
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Da die gesetzlichen Krankenkassen Naturheilverfahren nicht mit ihrem Leistungsspektrum abdecken, muss man diese entweder aus eigener Tasche zahlen oder mit Zusatzpolicen abdecken. Doch diese beinhalten oft auch Leistungen, die unnötig sind, deshalb muss man die Angebote intensiv vergleichen.
Gesetzlich versicherte Patienten haben den Nachteil, dass sie Kosten für alternative Heilverfahren zumeist selbst tragen müssen. Dabei helfen Naturheilverfahren, wie das Auflegen heißer Steine, gerade bei chronischen Erkrankungen wie Migräne, Allergien und "Volkskrankheiten". Krankenkassen übernehmen nur in ganz wenigen Fällen die Kosten für solche Behandlungen, und das auch nur dann, wenn sie von einem Kassenarzt durchgeführt werden (z.B. Akupunktur). Der Nachweis wissenschaftlicher Studien ist ebenfalls maßgeblich. Dass Naturheilverfahren sehr wohl Erfolge zeigen, ist dabei nicht Bestandteil der Betrachtungen.
Wer diese trotzdem in Anspruch nehmen möchte, muss tief in die eigene Tasche greifen. Denn alternative Heilsitzungen können schon pro Behandlung bis zu 50 Euro und mehr betragen. Zur Absicherung dieser Kosten gibt es für Menschen, die auf diese Heilmethoden schwören, verschiedene Zusatzversicherungen. Insbesondere der weibliche Teil der Bevölkerung vertraut vermehrt auf das Wissen und Können von Heilpraktikern. In den Preisen dieser Heilpraktiker-Zusatzversicherung spiegelt sich das in gewisser Weise wieder. So ist die Police für die Damenwelt meist doppelt so teuer wie für Männer. Welche Zusatzpolicen sinnvoll sind, lässt sich nur über einen genauen Vergleich herausfinden. Denn die Versicherer bieten oft einen Rundum-Schutz in Form von Versicherungspaketen an, die ein hohes Leistungsspektrum aufweisen. Da hier auch Leistungen versichert sind, die mit dem Heilpraktiker nicht in Verbindung stehen (wie etwa Leistungen der Zahnzusatzversicherung, die Chefarztbehandlung, das Einzelzimmer im Krankenhaus usw.), sollte man immer prüfen, ob die versicherten Leistungen auch wirklich benötigt werden. Wer nur auf die Kostenerstattung der Naturheilkunde Wert legt, sollte bspw. keinen Tarif wählen, der auch Sehhilfen versichert. Denn Extra-Leistungen verteuern die Police nur unnötig. Hier heißt es also, gründlich die Angebote zu vergleichen.
Allerdings lässt sich dies bei der hohen Vielfalt oft nur schwer bewerkstelligen. Deshalb sollten sich Versicherungskunden - bevor sie sich auf die Suche machen - über ihren wesentlichen Versicherungsbedarf im Klaren sein. Dabei sollte die Police gerade in den individuell wichtigen Bereichen leistungsstark sein und keinen bzw. kaum sonstigen unnötigen Ballast beinhalten. Verbraucherportale im Internet können hier eine große Hilfestellung sein.
Hat man sich für eine Heilpraktiker-Police entschieden, dann sollte diese mindestens 70 Prozent der anfallenden Kosten auch übernehmen. Dabei muss der Versicherte darauf achten, ab wann die Leistungspflicht des Versicherers beginnt. Dies sollte, wenn möglich, nicht erst nach zwei Jahren geschehen. Daneben sollte die Zusatzpolice auch die Kosten für alternative Heilmethoden von einem Arzt übernehmen und nicht nur die Behandlung durch einen Heilpraktiker. Ein weiteres Kriterium für die Wahl einer Zusatzversicherung ist die Höhe der zu übernehmenden Kosten. Hier sollten nicht nur Minimalbeträge geltend gemacht werden können.
Daneben wirken sich Vorerkrankungen negativ auf die Leistungspflicht oder die Höhe der Beiträge aus. Aber auch hier ist eine ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen wichtig. Bei Unehrlichkeit kann das sonst eine Leistungsverweigerung der Versicherer zur Folge haben.
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