Gesetzlich Krankenversicherte: Zahnzusatz-Versicherung sinnvoll?

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Die gesetzliche Kranken-Versicherung übernimmt so gut wie keine Kosten mehr in der Zahnmedizin. Eine Zahnzusatz-Versicherung kann deshalb sinnvoll sein aber nicht alle halten was sie versprechen.

Die allgemeine medizinische Versorgung schneidet im Vergleich zu anderen Ländern noch verhältnismäßig gut ab. Doch seit längerem ist bereits ein Trend zur Zwei-Klassen-Gesellschaft zu verzeichnen. So gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung noch die Private Krankenversicherung. Die zweite Variante können aber nicht alle Deutschen in Anspruch nehmen. Waren zu Beginn des Systems die Leistungen noch weitgehend identisch, kann man inzwischen zunehmend gravierende Unterschiede feststellen. Insbesondere veranschaulicht die Zahnmedizin das Zwei-Klassen-System. So wird hier nicht mal mehr die Grundversorgung ausreichend von der Kasse übernommen. Wer dauerhafte und gute Zahnfüllungen oder Vorbeugemaßnahmen durchführen lassen will, muss entsprechend tief in die Tasche greifen oder hat sich privat zusätzlich versichert. Besonders Implantate, die besonders kostenintensiv sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Doch was sollte eine Zahnzusatzversicherung leisten? Hier gibt es bei den Policen große Spannbreiten. So bieten einige Versicherer Policen für einige Euro im Monat an, bei anderen können sich diese bis auf 30 Euro belaufen. Von den günstigen Varianten sollte abgesehen werden, denn diese bedeuten oft weniger Leistung. Dabei ist der angegebene Prozentsatz entscheidend. Außerdem sollte auch eine Erstattung der Kosten versprochen werden, wenn diese sich auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen. Wie sinnvoll im Endeffekt eine Zahnzusatzversicherung und für wen sie geeignet ist, entscheidet jeder selbst. Man kann die Kosten einer Zahn-OP auch privat ansparen, denn nach Abschluss einer Versicherungspolice muss man meist noch einige Jahre warten, bis es zur vollen Leistungserbringung kommt. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte, nach Offenlegung seiner Krankengeschichte, eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

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