Bei Mängeln im Urlaub rechtzeitig Mängelanzeige schalten
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Urlaubszeit ist zwar die schönste Zeit im Jahr, doch hält sie oft auch die meisten Überraschungen parat. So sollte man im Voraus für die richtigen Versicherungen sorgen und im Nachhinein, bei eventuell aufgetretenen Mängeln, schnell handeln.
Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres, in der man sich gerne auch mal etwas leistet. Neue Länder, Sitten und Menschen werden erkundet oder der verdiente Wellness- und Poolbereich des Hotels erkundet und ausgekostet. Aber leider muss man immer mit dem Unerwartetem rechnen. Deshalb ist es wichtig, sich von vornherein entsprechend abzusichern. Dazu zählt die Überprüfung der Krankenversicherung-gilt diese auch am Urlaubsort oder muss man eine Zusatzversicherung abschließen. Krank werden kann man aber auch unmittelbar vor Antritt der Reise-so sollte man eine Reiserücktrittversicherung abschließen, die für eventuelle Stornogebühren aufkommt. Auch am Urlaubsort kann es passieren, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden. Das Hotel hat nicht wie versprochen einen wundervollen Meerblick, sondern einen erschreckenden Blick auf eine Baustelle. Dazu kommt, dass diese auch noch Tag und Nacht in Betrieb ist. Aber nicht nur der Ausblick ist nicht der versprochene, sondern die Hygiene lässt auch zu wünschen übrig. Ein erster Schritt ist, der Reiseleitung vor Ort eine Mängelliste vorzulegen, um diese dazu zu veranlassen, die Defizite zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen, hat der Betroffene Anspruch auf Preisminderung je nach Schwere der Abweichung vom gebuchten Objekt. Hier ist aber die Definition eines Reisemangels entscheidend. Denn nicht jede Unannehmlichkeit ist auch gleich ein Mangel. Zu den Reisemängeln zählt, wenn die versprochene Leistung nicht geboten wird oder der gebuchten Reise Fehler anhaften, die den Wert des Urlaubs schmälern. Um den Anspruch auf Preisminderung geltend zu machen, ist es wichtig Beweise, zum Beispiel in Form von Fotos oder Bestätigung einer Flugverspätung durch die Fluggesellschaft sowie Zeugenaussagen, zu sammeln. Die Mängelanzeige muss spätestens einem Monat nach Rückkehr aus dem Urlaub bei dem Reiseveranstalter erfolgen. Hier ist es wichtig, wirklich auch dem Reiseveranstalter diese mitzuteilen und nicht etwa dem Reisebüro. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Mängelanzeige per Einschreiben/Rückschein eingereicht werden. Falls der Reiseveranstalter sich daraufhin nicht meldet, ist es wichtig am Ball zu bleiben und Notfalls Klage einzureichen. Der Anspruch auf Preisminderung verjährt nämlich innerhalb von zwei Jahren.
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