Ab welchem Alter ist die Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
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Die Gesundheitsreform hat für eine Vielzahl an Veränderungen gesorgt und dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso wie bei der privaten Krankenversicherung. Im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung ist die Eigenbeteiligung genau definiert. Reicht dem gesetzlich versicherten Kassenmitglied ein Grundschutz nicht aus, kann eine Krankenzusatzversicherung den Leistungsumfang aufstocken.
Jeder weiß, wie kostspielig zahnmedizinische Behandlungen und insbesondere ein Zahnersatz sind. Wer den Eigenanteil reduzieren will, muss über den Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus eine Zahnzusatzversicherung vereinbaren. Grundsätzlich ist dieser Versicherungsschutz von Geburt an möglich. Gerade bei Kindern kommt es häufig vor, dass im Laufe der Jahre eine kieferorthopädische Behandlung nötig wird.
Die Krankenkassen definieren exakt, wann eine Erstattung von Kosten erfolgt. Der Zustand des Kiefers nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. So gibt es kieferorthopädische Indikationsgruppen, mit denen der Grad der Kieferfehlstellung eingeteilt wird und dies in fünf Stufen. Für die Stufen eins und zwei geht die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Leistung und erst danach, also ab der dritten Stufe, kann der Versicherte von einer 80prozentigen Kostenübernahme bei einer kieferorthopädischen Behandlung profitieren. Für jedes Geschwisterkind übernehmen die Krankenkassen 90 Prozent der Kosten.
Wird bei einem Kind Stufe eine oder zwei durch die jeweilige Kasse festgelegt, müssen die zahnmedizinischen Maßnahmen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Eine Zahnzusatzversicherung deckt jedoch diese Behandlungen ab. Ebenfalls erforderlich wird dieser Zusatzschutz, wenn der Versicherungsnehmer für die Stufen drei bis fünf einen höherwertigen Schutz verlangt, als von der gesetzlichen Krankenversicherung in Aussicht gestellt wird.
Doch gibt es nur wenige private Krankenzusatzversicherungen, die auch die Kosten für kieferorthopädische Leistungen übernehmen. Ein Vergleich bei der Zahnzusatzversicherung macht Sinn. Hinzu kommt, dass man frühzeitig in den Versicherungsschutz einsteigen soll, weil vielfach eine Leistungsstaffelung in den ersten Versicherungsjahren zu den Vertragsbedingungen gehört.
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