Krankenzusatzversicherung muss nicht immer zahlen
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Wer über einen längeren Zeitraum erkrankt und nicht mehr in den Genuss der gesetzlich vorgeschriebenen Lohn- oder Gehaltsfortzahlungspflicht kommt, kann finanzielle Engpässe durch einen zusätzlichen und privaten Schutz ausbauen- eine Krankenzusatzversicherung. Dazu gehört unter anderem eine Krankentagegeldversicherung, die sich bestens dazu eignet, das Krankengeld aufzubessern. Die Vertragsbedingungen zwischen den einzelnen Versicherern können jedoch variieren und ein vorheriger Vergleich macht immer Sinn, bevor eine Police abgeschlossen wird.
Die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes nimmt Einfluss auf die Beitragshöhe und auch der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen einsetzen sollen, kann frei gewählt werden. Doch wer über einen sehr langen Zeitraum arbeitsunfähig ist, kann nicht darauf hoffen, endlos lang von seinem privaten Versicherer Krankentagegeld beziehen zu können. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: Selbst ein bloßer Verdacht auf eine Berufsunfähigkeit reicht aus, die Zahlung von Krankentagegeld einzustellen. Nicht zwingend erforderlich ist, dass eine Berufsunfähigkeit ärztlich diagnostiziert werden muss, denn bereits Indizien für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit reichen für Versicherungen aus, die Zahlung einzustellen.
So gibt es bereits Urteile von Oberlandesgerichten die belegen, dass private Krankenversicherungen so vorgehen dürfen. In einem solchen Rechtsfall bezog der Versicherungsnehmer über einen mehrjährigen Zeitraum Krankentagegeld von seinem Versicherer. Schließlich stellte man die Zahlung mit der Begründung ein, dass man nicht mehr von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgehen kann und es sich somit nicht um eine herkömmliche Erkrankung handelt, die vorüber geht, sondern um eine Berufsunfähigkeit. Nach einer sehr langen Krankmeldung wird auch nicht eine medizinische Prognose einer andauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit benötigt. Eine Krankenzusatzversicherung muss somit nicht unbegrenzt lange in Leistung treten.
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