Zahlung aus Leistungen einer Krankentagegeld- Versicherung kann zeitlich begrenzt sein
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Wer auf Nummer Sicher gehen will und gesetzlich krankenversichert ist, liegt mit einer privaten und zusätzlichen Absicherung immer richtig. Insbesondere, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlungsfrist von sechs Wochen abgelaufen ist, tun sich bei vielen Patienten finanzielle Lücken auf.
Der Versicherungsvertrag einer Krankentagegeld- Versicherung beinhaltet die Zahlung eines Tagesgeldes im Krankheitsfalle. Die Höhe des Tagegeldes wie auch Zeitpunkt, zu dem die Absicherung einsetzen soll, kann individuell festgeschrieben werden und nimmt naturgemäß auch Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe des Versicherungsnehmers.
Doch ist auch Vorsicht geboten. Wer glaubt, dass der Versicherer unendlich lang seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, der irrt gewaltig. Liegt auch bloß ein Verdacht auf eine Berufsunfähigkeit vor, kann das Versicherungsunternehmen seine Leistungen einstellen.
So liegt ein Fall eines Erkrankten vor, der vor einem Oberlandesgericht gegen seinen Versicherer geklagt hatte. Diese stellte die Zahlung des vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes ein, weil der Verdacht einer dauerhaften Berufsunfähigkeit vorlag. Beachtlich hierbei ist, dass es nicht einmal erforderlich ist, in einem solchen Fall eine Berufsunfähigkeit auch ärztlich attestieren zu müssen. Allein Beweise können schon ausreichen, die private Versicherung von ihrer Zahlungspflicht zu entbinden.
So lag in einem Rechtsstreitfall der Sachverhalt vor, dass nach dem Zahlen des vereinbarten Krankentagegeldes über einen Zeitraum von mehreren Jahren, der Versicherer die Leistungen einstellen durfte. Richter gaben der Versicherung recht. Schließlich sei nach einer mehrjährigen Erkrankung damit zu rechnen, dass es sich dann um eine dauernde Berufsunfähigkeit handelt und somit die Leistungen in Sachen Krankentagegeld eingestellt werden dürfen.
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